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Frankreich macht Weg frei für Notfallzulassung von Neonikotinoiden

Während deutsche Rübenanbauer seit Monaten auf den fehlenden Pflanzenschutz bei Rüben und die massive Benachteiligung gegenüber dem Ausland hinweisen, hebt Frankreich das Neonikotinoidverbot auf.

Lesezeit: 3 Minuten

In Frankreich hat das Parlament den Weg für Notfallzulassungen von neonikotinoiden Pflanzenschutzmitteln zur Behandlung von Zuckerrübensaatgut endgültig freigemacht. Nachdem die Nationalversammlung bereits am 30. Oktober zugestimmt hatte, hat nun auch der Senat die Gesetzesänderung abschließend gebilligt.

In Frankreich gilt seit September 2018 ein Anwendungsverbot für neonikotinoide Wirkstoffe. Notfallzulassungen nach EU-Recht waren nicht vorgesehen, können nach Inkrafttreten der Änderung nun aber zunächst bis einschließlich 2023 erteilt werden.

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Nicht in die finale Fassung geschafft hat es die in der vergangenen Woche vom Oberhaus gebilligte Änderung, nach der für Pflanzenschutzmittelwirkstoffe künftig der Grundsatz „Kein Verbot ohne Alternativen“ gelten sollte. Damit können auch künftig Mittel vom Markt genommen werden, ohne dass vorher eine Prüfung auf Alternativen stattgefunden hat.

Vom Vermittlungsausschuss angepasst wurde zudem die Zusammensetzung des Kontrollgremiums, das die Umsetzung der Notfallzulassungen begleiten soll. Verbraucherverbände sind künftig nicht mehr vertreten; hinzugekommen sind die Interprofession für Bienenprodukte (Interapi) sowie das Bieneninstitut (ITSAP).

Notfallzulassung sichert Ernährungssouveränität!

Landwirtschaftsminister Julien Denormandie erinnerte an das Engagement Frankreichs für einen agrarökologischen Wandel. Er hob hervor, dass die Regierung den Verzicht auf die Neonikotinoide unterstütze; allerdings seien die Notfallzulassungen die einzige Möglichkeit, die Ernährungssouveränität des Landes zu verteidigen und die Zuckerrübenerzeuger aus einer „Sackgasse“ zu befreien.

Kritiker halten der Regierung allerdings vor, mit den Notfallzulassungen das Verbot und damit den Willen des Parlaments zu untergraben. Beschlossen worden war das Neonikotinoidverbot bereits 2016. Die Umsetzung war nach Kontroversen schließlich um zwei Jahre verschoben worden - nicht zuletzt, um den betroffenen Akteuren mehr Vorbereitungszeit zu verschaffen.

Ausgleich für Vergilbungsschäden gefordert

Der Verband der Rübenerzeuger (CGB) begrüßte die Zustimmung des Parlaments. Präsident Franck Sander dankte den Abgeordneten und Senatoren und kündigte an, dass der Sektor mithilfe der Forschung in den kommenden drei Jahren den Verzicht auf die Neonikotinoide einleiten werde.

Laut CGB muss das „starke Signal“ der Notfallzulassungen allerdings noch durch einen finanziellen Ausgleich der Vergilbungsschäden in den Rübenbeständen flankiert werden. Weiter vorangetrieben hat die Pariser Regierung unterdessen den Glyphosatausstieg.

Denormandie kündigte in der vergangenen Woche im begleitenden Ausschuss der Nationalversammlung an, noch in diesem Jahr zusätzliche 7 Mio € für die flankierende Forschung bereitzustellen.

Der für den Glyphosatausstieg zuständige interministerielle Koordinator, Pierre-Étienne Bisch, erhält zudem Verstärkung. Für operative Fragen in Zusammenhang mit dem Verzicht auf das umstrittene Herbizid ist ab sofort als Projektleiter Hervé Durand verantwortlich.

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