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Französische Notfallzulassung für Neonikotinoide erneut vor Gericht

Naturschützer gehen in Frankreich gerichtlich gegen die Notfallzulassung des eigentlich verbotenen Neonikotinoids Imidacloprid in Rüben vor. Außerdem gab es einen Unfall mit Thiamethoxam in der Seine.

Lesezeit: 2 Minuten

In Frankreich beschäftigen Neonikotinoide erneut die Gerichte. Die Vogelschutzliga (LPO) hat in Lyon Klage gegen die Notfallzulassung von Imidacloprid zur Beizung von Zuckerrübensaatgut eingereicht.

Die Naturschutzorganisation will außerdem erreichen, dass sich die wichtigsten Hersteller, Importeure und Händler für die durch den Wirkstoff verursachten ökologischen Schäden und insbesondere den Rückgang der Vogelpopulationen in der Agrarlandschaft verantworten müssen.

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Laut der LPO schadet die Substanz den Vogelpopulationen unmittelbar durch die Aufnahme von gebeiztem Saatgut und indirekt durch die Zerstörung der als Nahrungsgrundlage dienenden Insektenvielfalt.

Nach Angaben der Naturschutzorganisation ist Imidacloprid seit 1991 das am meisten vermarktete Neonikotinoid in Frankreich. Studien zeigten, dass die Substanzen für die drastischen Rückgänge der Vogelpopulationen in der Agrarlandschaft verantwortlich seien. Neuere Untersuchungen belegten einen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang zwischen der Massenvermarktung von Imidacloprid, vor allem in den USA, den Niederlanden und Frankreich, und dem Artenschwund bei Vögeln im ländlichen Raum.

Unfall: Thiamethoxam in der Seine

Auch der zweite im Rahmen der Notfallzulassungen für Zuckerrübensaatgut genehmigte neonikotinoide Wirkstoff, Thiamethoxam, sorgte zuletzt in Frankreich wieder für Schlagzeilen.

Auf der Seine in Rouen wurde am vorvergangenen Samstag eine blaue Verschmutzung mit einem Ausmaß von 500 m2 beobachtet. Wie die Stadtverwaltung mitteilte, handelte es sich um ein Pflanzenschutzmittel mit Thiamethoxam, das aus einem Leck in den Tanks einer flussaufwärts gelegenen Transportfirma stammen soll. Die Verwaltung kündigte an, Anzeige gegen unbekannt zu stellen und forderte Aufklärung.

Nach Angaben der Präfektur des Départements Seine-Maritime wurde eine gerichtliche Untersuchung bereits eingeleitet. Es seien zahlreiche Proben entnommen worden, aus denen sich anhand der gemessenen Konzentration des Wirkstoffs aber keine Gefahr für Wasserorganismen ableiten lasse.

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