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Französisches Verfassungsgericht bestätigt Neonikotinoidverbot ab 2018

Das Anwendungsverbot für neonikotinoide Wirkstoffe in Frankreich ist endgültig in trockenen Tüchern. Das Verfassungsgericht in Paris bestätigte das Verbot, das die Nationalversammlung Ende Juli im Rahmen des von ihr verabschiedeten Biodiversitätsgesetztes beschlossen hatte.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Anwendungsverbot für neonikotinoide Wirkstoffe in Frankreich ist endgültig in trockenen Tüchern. Das Verfassungsgericht in Paris bestätigte das Verbot, das die Nationalversammlung Ende Juli im Rahmen des von ihr verabschiedeten Biodiversitätsgesetztes beschlossen hatte.


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Abgeordnete der konservativen Republikaner hatten daraufhin das Verfassungsgericht angerufen, um die Regelung überprüfen zu lassen. Nach Auffassung der Richter ist das Verbot jedoch konform mit der Verfassung.


Damit gilt in Frankreich ab dem 1. September 2018 ein Anwendungsverbot neonikotinoider Wirkstoffe. Bis zum 1. Juli 2020 können allerdings Ausnahmen erteilt werden.


Der französische Berufsstand hat das Neonikotinoidverbot wiederholt scharf kritisiert. So monierte der französische Bauernverband (FNSEA), dass wissenschaftliche Argumente nicht berücksichtigt worden seien. Nach Einschätzung der genossenschaftlichen Dachorganisation Coop de France geht das Verbot „an der Realität vorbei“. Eine ganze Wirkstoffgruppe mit solch kurzen Fristen zu verbieten, missachte die Realitätsprinzipien sowie die Anstrengungen in der Forschung, der Entwicklung der Wissenschaft und der Landwirtschaft.


Teilverbot in der EU seit 2013


In Deutschland gibt es ein solches Totalverbot der Neonikotinoide nicht. Der Bundesrat hatte zuletzt Anfang Juli aber einer Verordnung von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt zugestimmt, die den Handel und die Aussaat von mit den neonikotinoiden Wirkstoffen Clothianidin, Imidacloprid oder Thiamethoxam behandeltes Wintergetreidesaatgut verbietet. Bereits seit dem 1. Dezember 2013 gilt in der gesamten Europäischen Union ein Teilverbot für die neonikotinoiden Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam in zahlreichen Kulturen, darunter Raps.


Zu viele Mittel zugelassen


Unterdessen kritisierte die agrarpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Dr. Kirsten Tackmann, dass hierzulande weiter 31 Pflanzenschutzmittel aus der Wirkstoffgruppe der Neonikotinoide zugelassen seien, während Frankeich die Anwendung von Neonikotinoiden gänzlich verbieten wolle. Zugleich forderte Tackmann einen besseren Schutz der Bienen vor neonikotinoidhaltigen Stäuben.


Nach ihrer Auffassung ist der Verkauf von Pflanzenschutzmitteln mit dieser Wirkstoffgruppe hierzulande nach wie vor hoch. Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Schriftliche Frage der Linken-Politikerin geht hervor, dass sich die Absatzmenge von Neonikotinoiden bezogen auf die Pflanzenschutzmittel 2014 auf 1 439 t belief. Davon wurden 190 t auf die Saatgutbehandlung einschließlich zur Behandlung von Pflanzkartoffeln vor dem Legen eingesetzt. Die Absatzmenge von Neonikotinoiden bezogen auf die Wirkstoffe belief sich 2014 auf 207 t. Davon entfielen 74 t auf die Saatgutbehandlung einschließlich Pflanzkartoffeln. Die Daten stammen vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Die Absatzmengen für 2015 werden derzeit noch ausgewertet.

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