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Führende Wissenschaftsakademien fordern neues Gentechnikrecht

Drei deutsche Wissenschaftsgesellschaften sprechen sich in einer gemeinsamen Stellungnahme für ein neues Gentechnikrecht aus. Danach sollen genomeditierte Pflanzen nicht als GVO gelten.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Wissenschaft macht weiter Druck für eine Reform des EU-Gentechnikrechts. Am Mittwoch veröffentlichten drei der führenden deutschen Wissenschaftsgesellschaften eine gemeinsame Stellungnahme. Darin machen die Nationale Akademie der Wissenschaften Deutschlands Leopoldina, die Union der deutschen Akademien der Wissenschaften und die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) Empfehlungen, um eine "wissenschaftlich begründete Regulierung" genomeditierter Pflanzen in der EU zu erreichen. Unter anderem empfehlen sie die Novellierung des Europäischen Gentechnikrechtes.

Genomeditierte Pflanzen ohne artfremde genetische Information keine GVO

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Aus Sicht der Wissenschaftler sollte als kurzfristige Maßnahme die GVO-Definition dahingehend überarbeitet werden, dass genomeditierte Pflanzen nicht als genetisch veränderte Organismen (GVO) gelten, wenn keine artfremde genetische Information enthalten ist – in Analogie zu mit konventionellen Züchtungsmethoden veränderten Pflanzen. Ebenso sollte es sich nicht um einen GVO handeln, wenn eine Kombination von genetischen Informationen vorliegt, die sich auch auf natürliche Weise oder mit konventionellen Züchtungsmethoden ergeben könnte. Langfristig sei aber nur ein völlig neuer Rechtsrahmen konsequent, heißt es in der Stellungnahme weiter. Dieser sollte bei der Beurteilung von Risiken für Mensch und Umwelt nicht auf die Verfahren abstellen, mit denen neue Sorten erzeugt werden, sondern auf deren neuartige Merkmale, schreiben die Wissenschaftler.

Wissenschaftler fordern Erleichterungen für die Freilandforschung

Die Wissenschaftsakademien plädieren zudem für eine Erleichterung von Freilandforschung. Diese sei für die Forschung sehr wichtig, etwa um genetische Grundlagen von wichtigen Eigenschaften wie Salz-, Dürre- und Hitzetoleranz besser zu verstehen. In der Stellungnahme weisen sie darauf hin, dass weitere Initiativen unternommen werden müssten, um Verbraucherinnen und Verbraucher über unterschiedliche Züchtungsverfahren und deren Produkte zu informieren. Auf dieser Grundlage und unterstützt durch ein einheitliches System der Kennzeichnung von Produkten sollten die Menschen informierte Kaufentscheidungen treffen können, heißt es weiter.

Mehr als 100 genomeditierte Nutzpflanzensorten betroffen

Das 40-seitige Expertenpapier ist eine Antwort der Wissenschaft auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 2018. Dieser hatte entschieden, dass alle Organismen, die durch Verfahren der Genomeditierung wie CRISPR-Cas verändert wurden, unter die rechtlichen Regelungen für „genetisch veränderte Organismen“ (GVO) fallen. Von der Entscheidung des EuGHs betroffen sind laut den Wissenschaftsakademien weltweit bereits mehr als 100 bekannte und potenziell marktfähige genomeditierte Nutzpflanzensorten. Dazu gehören Sojabohnen mit gesünderen Fettsäuren, glutenreduzierter Weizen, bakterienresistenter Reis, pilzresistente Sorten von Wein, Weizen und Kakao sowie trockentolerantere Sorten von Mais, Weizen und Sojabohnen.

Chance der Genomeditierung für kleinere und mittlere Unternehmen

Aus Sicht der Wissenschaftsakademien und die DFG können genomeditierte Pflanzensorten einen Beitrag leisten, Ressourcenprobleme zu lösen und nachhaltige Landwirtschaft zu betreiben. Die Erzeugung neuer Sorten mittels Genomeditierung sei außerdem auf Grund geringer Kosten und hoher Effizienz auch für kleinere und mittlere Unternehmen nutzbar. Voraussetzung dafür sei aber eine "differenzierte Anpassung rechtlicher Regelungen für die Erforschung und Zulassung" der so erzeugten Pflanzensorten, heißt es in der Stellungnahme.

Die Stellungnahme der Wissenschaft gibt es hier zum Nachlesen.

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