BVL informiert
Für Bestäuber: BVL ändert bestehende Zulassung
Um Bestäuber besser zu schützen, hat das BVL den Einsatzzeitraum einiger Insektizide geändert. Zunächst ist nur ein Mittel betroffen, weitere sollen folgen.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die Zulassung für Alfatac 10 EC (100 g/l alpha-Cypermethrin) geändert. Für vier Anwendungen in Erbse, Futtererbse, Raps und Winterraps sei das Kulturstadium so korrigiert, dass man das Insektizid nur noch vor bzw. nach der Blütezeit anwenden darf. Das Mittel ist u.a. in Raps gegen Rapsglanzkäfer, Kohlschotenmücke und -rüssler zugelassen. Es ist als bienengefährlich eingestuft (B1) und mit der Auflage NB6611 gekennzeichnet: Man darf es nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen und Unkräuter ausbringen.
Alfatac 10 EC ist zunächst im Vereinigten Königreich zugelassen worden. Das BVL hat im Rahmen der zonalen Verfahren die Anwendungsbestimmungen von dort übernommen. Man habe aber bereits zur Zulassung Ende Februar 2019 klargestellt, so das BVL in einer Pressemitteilung, dass Alfatac 10 EC nicht auf blühende Pflanzen gelangen darf. Ein Änderungsbescheid sei notwendig gewesen, um Missverständnisse bei den Anwendern zu vermeiden. Nun bestehe kein Widerspruch mehr zwischen der Bienenschutzauflage und dem Kulturstadium. In der Online-Datenbank zugelassener Pflanzenschutzmittel sind die Änderungen ab der nächsten Aktualisierung Anfang Mai 2019 einsehbar.
Ähnliche Änderungen folgen in Kürze für bestimmte Anwendungen der Pflanzenschutzmittel Fastac ME und Mainspring.