Diese Fungizide fallen Ende Oktober aus der Zulassung
Während zum Monatsende fünf Top-Fungizide aufgebraucht sein müssen, sind es im Herbst 2021 weitere 20. Was Landwirte nun beachten sollten, erklärt Pflanzenschutzexperte Bernhard Bundschuh.
Im kommenden Jahr fallen wieder viele altbekannte aber auch „neuere“ Fungizide aus der Zulassung. Der Pflanzenschutzexperte Bernhard Bundschuh vom Landwirtschaftlichen Technologiezentrum (LTZ) Augustenberg, Baden-Württemberg hat dazu eine Übersicht erstellt.
Einige Mittel darf man schon zeitnah nicht mehr verwenden: Nach dem Ende der Zulassung 2019 müssen Mittel, wie z.B. Capalo oder Juwel Top, bereits zum 30.10.2020 aufgebraucht sein. Für die Fungizide Matador und Ceralo gilt noch eine Aufbrauchfrist bis zum 28.2.2021, wie die Tabelle zeigt. Die entsprechenden Fristen gelten dabei auch für die Mittel aus dem sogenannten Parallelhandel. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind alle Mittel, meist kostenpflichtig, zu entsorgen.
Fungizide
Zulassungsende am
Abverkaufsfrist endet am
Aufbrauchfrist bis zum
Entsorgungs- pflichtig
Capalo
30.4.2019
30.10.2019
30.10.2020
ja
Corbel
30.4.2019
30.10.2019
30.10.2020
ja
Diamant
30.4.2019
30.10.2019
30.10.2020
ja
Juwel Top
30.4.2019
30.10.2019
30.10.2020
ja
Opus Top
30.4.2019
30.10.2019
30.10.2020
ja
Ceralo
31.8.2019
29.2.2020
28.2.2021
ja
Matador
31.8.2019
29.2.2020
28.2.2021
ja
Fünf Fungizide müssen bereits bis zum 30.10.2020 aufgebraucht sein, zwei weitere bis 28.2.2021. (Quelle: Bundschuh)
Fungizide gut planen, wenig entsorgen
„Auch der im Ackerbau bisher sehr wichtige fungizide Wirkstoff Epoxiconazol fällt nach der jetzt anlaufenden, neuen Saison komplett weg“, sagt Bundschuh. Für eine große Palette an Fungiziden gilt nach Zulassungsende zum 30.4.2020 noch eine Abverkaufsfrist bis zum 30. Oktober 2020. Die Aufbrauchfrist endet dann am 30.10.2021. „Für nächstes Jahre sollte Landwirte bereits jetzt überlegen, wie hoch der Bedarf auf ihren Betrieb ist“, gibt Bundschuh zu bedenken.
Denn so könne man ab dem Frühjahr mit der entsprechenden Mittelmenge noch einmal gut über die „Blatt- und Ährenkrankheiten-Runde“ kommen. Den Bedarf solle man aber nur soweit decken, wie er auf den Ackerflächen tatsächlich nötigt ist und wie man ihn aufbrauchen kann. Denn auch hier gilt nach der Aufbrauchfrist: Alle Mittelreste sind entsorgungspflichtig. Betroffen sind folgende Fungizide:
Adexar
Ceriax
Champion
Duett Ultra
Eleando
Epoxion
Epoxion Top
InnoProtect Champion
InnoProtect Epoxion Top
InnoProtect Seguris
Juwel
Mercury
Opus EC
Osiris
Retengo Plus
Rubric
Rubric XL
Seguris
Swing Gold
Viverda
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Im kommenden Jahr fallen wieder viele altbekannte aber auch „neuere“ Fungizide aus der Zulassung. Der Pflanzenschutzexperte Bernhard Bundschuh vom Landwirtschaftlichen Technologiezentrum (LTZ) Augustenberg, Baden-Württemberg hat dazu eine Übersicht erstellt.
Einige Mittel darf man schon zeitnah nicht mehr verwenden: Nach dem Ende der Zulassung 2019 müssen Mittel, wie z.B. Capalo oder Juwel Top, bereits zum 30.10.2020 aufgebraucht sein. Für die Fungizide Matador und Ceralo gilt noch eine Aufbrauchfrist bis zum 28.2.2021, wie die Tabelle zeigt. Die entsprechenden Fristen gelten dabei auch für die Mittel aus dem sogenannten Parallelhandel. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind alle Mittel, meist kostenpflichtig, zu entsorgen.
Fungizide
Zulassungsende am
Abverkaufsfrist endet am
Aufbrauchfrist bis zum
Entsorgungs- pflichtig
Capalo
30.4.2019
30.10.2019
30.10.2020
ja
Corbel
30.4.2019
30.10.2019
30.10.2020
ja
Diamant
30.4.2019
30.10.2019
30.10.2020
ja
Juwel Top
30.4.2019
30.10.2019
30.10.2020
ja
Opus Top
30.4.2019
30.10.2019
30.10.2020
ja
Ceralo
31.8.2019
29.2.2020
28.2.2021
ja
Matador
31.8.2019
29.2.2020
28.2.2021
ja
Fünf Fungizide müssen bereits bis zum 30.10.2020 aufgebraucht sein, zwei weitere bis 28.2.2021. (Quelle: Bundschuh)
Fungizide gut planen, wenig entsorgen
„Auch der im Ackerbau bisher sehr wichtige fungizide Wirkstoff Epoxiconazol fällt nach der jetzt anlaufenden, neuen Saison komplett weg“, sagt Bundschuh. Für eine große Palette an Fungiziden gilt nach Zulassungsende zum 30.4.2020 noch eine Abverkaufsfrist bis zum 30. Oktober 2020. Die Aufbrauchfrist endet dann am 30.10.2021. „Für nächstes Jahre sollte Landwirte bereits jetzt überlegen, wie hoch der Bedarf auf ihren Betrieb ist“, gibt Bundschuh zu bedenken.
Denn so könne man ab dem Frühjahr mit der entsprechenden Mittelmenge noch einmal gut über die „Blatt- und Ährenkrankheiten-Runde“ kommen. Den Bedarf solle man aber nur soweit decken, wie er auf den Ackerflächen tatsächlich nötigt ist und wie man ihn aufbrauchen kann. Denn auch hier gilt nach der Aufbrauchfrist: Alle Mittelreste sind entsorgungspflichtig. Betroffen sind folgende Fungizide: