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Bundesrat

Futternutzung auf ökologischen Vorrangflächen möglich

Die Landwirte können wieder ökologische Vorrangflächen für die Futtergewinnung nutzen. Der Bundesrat hat der entsprechenden Initiative von Ministerin Klöckner am Freitag zugestimmt.

Lesezeit: 2 Minuten

Nachdem bereits die Jahre 2018 und 2019 teilweise außergewöhnlich trocken waren, ist die Lage in Deutschland auch dieses Jahr durch die Auswirkungen der erheblichen Trockenheit im Frühjahr geprägt. Dadurch fiel die Biomasseerzeugung beim Grünland und die Ackerfutter-Erzeugung in vielen Regionen erneut unterdurchschnittlich aus.

Zwischenzeitliche Regenfälle haben die Situation regional zwar etwas verbessert. Aber da auch die Ernten in den Vorjahren knapper ausgefallen sind, sind auch die Futtervorräte geringer. In manchen Regionen müssen die Betriebe bereits auf ihre Wintervorräte zurückgreifen oder Grundfutter zukaufen, um ihre Tiere gut versorgen zu können.

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Um die Landwirte in dieser Lage zu hat die Bundesagrarministerin Julia Klöckner

  • eine Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung sowie
  • eine Änderung der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung

auf den Weg gebracht.

Dem Vorhaben hat der Bundesrat am Freitag zugestimmt, damit können die Verordnungen kurzfristig in Kraft gesetzt werden. Landwirte können nun also zusätzliche Flächen für Futterzwecke nutzen.

Konkret werden die Länder ermächtigt, allgemein oder im Einzelfall Gebiete mit witterungsbedingtem Futtermangel auszuweisen. In diesen Gebieten können die Landwirte dann Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke – die bei Beantragung der Direktzahlungen als im Umweltinteresse genutzte Flächen ausgewiesen wurden – für Futterzwecke (Schnittnutzung und Beweidung) nutzen.

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