Neue Grünlandregeln
GAP ab 2023: Was gilt künftig fürs Grünland?
Der Erhalt von Grünland ist in der neuen GAP ab 2023 Voraussetzung für die Basisprämie. Doch das Problem des zwingenden Grünlandumbruchs für den Erhalt des Ackerstatus ist nicht gelöst.
Um die EU-Agrarreform ab 2023 in Deutschland umzusetzen, hat die Bundesregierung fertige Gesetzentwürfe beschlossen. Für den Erhalt der Basisprämie müssen die Betriebe Umbruchverbote für Grünland einhalten. Wollen Landwirte den Ackerstatus auf neu angelegtem Grünland behalten, müssen sie jedoch auch in Zukunft nach fünf Jahren umbrechen.
Was die Grünland Regelungen in der neuen GAP im Detail bedeuten und wie es sich auf den Ackerstatus von Flächen auswirkt, haben wir im Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) nachgefragt:
Wie wird der Erhalt von Dauergrünland ab 2023 geregelt?
BMEL: Während der Erhalt von Dauergrünland in der laufenden Förderperiode beim Greening verankert ist, wird er in der neuen Förderperiode bei der Konditionalität (Voraussetzung für die Basisprämie) und hier bei den Standards zum Erhalt der Flächen in gutem...
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