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Schwindende Wirkstoffpalette

Gartenbauer warnen vor katastrophalen Folgen durch fehlende Pflanzenschutzmittel

Weiterhin ist keine Harmonisierung der EU-Pflanzenschutzmittel-Zulassung in Sicht. Dem Gartenbau fehlen immer mehr Wirkstoffe, Schädlinge können oft nur noch per Notfallzulassung bekämpft werden.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) drängt auf eine ausreichende Mittel- und Wirkstoffpalette beim Pflanzenschutz, um die Produktion sowohl für den integrierten als auch für den biologischen Anbau zu sichern. Sonst seien deutliche Ertragseinbrüche bei den Betrieben zu befürchten, bis hin zu wirtschaftlichen Schieflagen, warnte der ZVG am Montag anlässlich der Anhörung zu Pflanzenschutzmitteln im Bundestagsausschuss für Ernährung und Landwirtschaft.

„Die Zahl der fehlenden Anwendungen ist bereits jetzt katastrophal“, betont der stellvertretende ZVG-Generalsekretär Dr. Hans Joachim Brinkjans. So können viele zentrale Schaderreger nur über sogenannte Notfallzulassungen bekämpft werden, die jeweils sehr kurzfristig und für Produzenten nicht planbar ausgesprochen werden. Die Bund-Länder-AG Lückenindikation arbeitet mit hohem Engagement daran, Indikationslücken zu schließen. Sie kann diese aber nicht vollständig kompensieren.

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Zukünftig würden zudem neue invasive Schaderreger den Gartenbau vor große Herausforderungen stellen, führt Brinkjans weiter aus. Durch den Wegfall von Wirkstoffen, Resistenzbildungen und klimatischen Veränderungen würden Schaderreger wieder stärker auftreten, die bisher als ausreichend kontrolliert gelten.

Der stellvertretende ZVG-Generalsekretär kritisiert, dass nach wie vor keine Harmonisierung der europäischen Pflanzenschutzmittel-Zulassung in Sicht ist. Immer noch würden nationale neue und gesonderte Bewertungen vorgenommen, obwohl die Bewertung bei den Verfahren der gegenseitigen Anerkennung in anderen Mitgliedstaaten abgeschlossen war. Hinzu kommtlaut Brinkjans die nationale Besonderheit der erhöhten Auflagen zum Schutz der Biodiversität, die dazu führen, dass Anteile von Kulturflächen grundsätzlich von der Anwendung ausgenommen werden sollen.

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