Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat am 16. August beim Besuch der Pfalzmarkt eG in Mutterstadt mit Gemüseerzeugern über die kommenden Herausforderungen gesprochen.
Wie der der Zentralverband Gartenbau (ZVG) zusammenfasst, sind die Erzeuger besonders wegen der Verschärfung der Düngeverordnung und die fehlenden Wirkstoffe im Bereich des Pflanzenschutzes besorgt. Zudem verschärfe sich das Spannungsfeld zwischen den Wünschen der Verbraucher und deren realem Kaufverhalten im Lebensmitteleinzelhandel. Und nicht zuletzt steht die Problematik rund ums Personal, angefangen von Erntehelfern bis hin zur Regelung einer Nachfolge im Betrieb bei den Gemüseanbauern ganz oben auf der Liste.
Die Pfalz ist das größte geschlossene Gemüseanbaugebiet Deutschlands. Laut dem Verband soll aber genau diese Region in der Düngeverordnung zu großen Teilen als „Rotes Gebiet“ zählen, in denen nur noch 20 % unter Pflanzenbedarf gedüngt werden darf. „Der Anbau von Kohl, Spinat und Salat ist nicht in Einklang zu bringen mit den angedachten Vorgaben der Düngeverordnung“, betonte Hermann Reber, Vorsitzender der Fachgruppe Gemüsebau im Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd.
Klöckner unterstrich, dass man dem Gemüsebau weiterhin Perspektiven in Deutschland bieten möchte, jedoch müsse wieder mehr Akzeptanz für die Landwirtschaft und den Gartenbau in der Gesellschaft geschaffen werden.
ZVG: Betriebe nicht allein lassen
Als äußerst bedauerlich wertet der ZVG die jüngsten Entwicklungen zur weiteren Anpassung der Düngeverordnung. Mit der geplanten Verschärfung wird nicht nur die Vermarktungsfähigkeit vieler Gemüsearten in Frage gestellt. Die Ausweitung der Sperrfristen für Festmist werden höchstwahrscheinlich erhebliche Investitionen durch geforderte Lagerkapazitäten erfordern.
„Allen Beteiligten muss bewusst sein, dass unter einer pauschalen Düngung unter Bedarf die Warenqualitäten leiden werden“, sagt auch ZVG-Präsident Jürgen Mertz. Nach wie vor bleibe unverständlich, dass die Kommission nicht bereit ist, die Wirkung der 2017 novellierten Düngeverordnung abzuwarten. Keinesfalls dürften die Betriebe bei der Umsetzung der neuen Anforderungen allein gelassen werden, so Mertz.
Vor dem Hintergrund, dass die Stoffstrombilanzverordnung vollumfänglich vorgezogen werden soll, müsse zwingend der Geltungsbereich eingeschränkt werden. Eine Stoffstrombilanz für Kulturen des Zierpflanzenbaus, des Obstbaus oder der Baumschulen ist laut ZVG fachlich unverhältnismäßig. Die Besonderheiten des Gartenbaus müssten in der Evaluierung berücksichtigt werden.