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Gentechnisch verunreinigte Rapssaaten in Deutschland vernichtet

Über 2.000 ha Raps mussten Landwirte in Deutschland noch vor der Blüte umbrechen – das Saatgut enthielt gentechnisch veränderte Spuren. Teilweise bestehen nun Anbauverbote bis Juli 2020.

Lesezeit: 3 Minuten

Böse Panne: In Deutschland ist im vergangenen Spätsommer gentechnisch verunreinigter Raps auf die Äcker gelangt. Betroffen sind 84 Betriebe in zehn Bundesländern. Die Betriebe mussten den Raps bis Ende März, noch vor der Blüte, umbrechen – insgesamt 2.150 ha. Denn das Saatgut enthielt ca. 0,1 % der Glyphosat-resistenten Rapslinie GT73. Der Saatguthersteller hat mitgeteilt, dass betroffenen Landwirte entschädigt würden. Das gab das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) kürzlich bekannt.

Die transgene Rapssorte GT73 von Monsanto (Bayer) ist in Drittländern wie Kanada, den USA, Australien und Japan zum Anbau zugelassen. In der EU besteht ein Anbauverbot. Aufgrund der Nulltoleranzregel in der EU ist auch gering verunreinigtes Saatgut nicht verkehrsfähig. Damit sich der Raps nicht auskreuzt und verbreitet, mussten die betroffenen Bestände vor der Blüte umgebrochen sein. Als Lebens- und Futtermittel ist GT73 in der EU geprüft und zugelassen.

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Anbauverbot bis 2020 und Nachkontrollen

Von den 2.150 ha waren einige Flächen bereits frühzeitig aufgrund von Trockenheit oder anderen Gründen umgebrochen und schon mit Wintergetreide bestellt. Das sei bei ca. 66 ha der Fall, so das BVL auf Nachfrage von topagrar – allerdings habe man diese Angabe nicht explizit abgefragt. Diese Bundesländer waren unter anderem betroffen:

  • Bayern mit insgesamt 110 ha von neun Landwirten
  • Baden-Württemberg mit 59 Einheiten
  • Hessen: 42 ha mit 14 Einheiten, weitere 3 Einheiten Saatgut wurden nicht ausgesät
  • Niedersachsen: 90 ha
  • In Nordrhein-Westfalen wurden 23 Einheiten verkauft
  • Rheinland-Pfalz: Saatgut für ca. 100 ha, sieben Landwirte sind betroffen

Auf den betroffenen Ackerflächen besteht ein Rapsanbau-Verbot bis mindestens Juli 2019. Ein Großteil der Länder, wie z.B. Bayern, hat das Verbot bis Juli 2020 ausgeweitet.

In der Zwischenzeit sollen Nachkontrollen der Flächen sicherstellen, dass spät gekeimter Raps und Durchwuchsraps vernichtet wird. Ob mit oder ohne GVO-Analyse, das entscheiden die zuständigen Behörden der Bundesländer, erklärte das BVL.

Neben den Ackerflächen sind auch 0,6 ha Versuchsflächen für Sortenvergleiche betroffen. Ein Saatgutunternehmen hatte das verunreinigte Saatgut in sieben Bundesländern gesät. Auch diese Pflanzen mussten vor der Blüte vernichtet werden. Mindestens 7.400 ha sind amtlichen Angaben zufolge in Frankreich betroffen.

Doch wie kam es dazu?

Am 12.11.2018 meldete die EU-Kommission den deutschen Behörden, dass in Frankreich eine Partie Rapssaatgut mit weniger als 0,1 % GT73 aufgefallen war. 15 Partien aus dem gleichen argentinischen Ursprungssaatgut sind in Deutschland gelandet. Nur eine dieser Partien testeten Kontrolleure aus Sachsen-Anhalt am 10.12.2018 positiv auf GVO (weniger als 0,1 % GT73). Von den insgesamt 715 Einheiten dieser Partie hatten Landwirte und Händler bereits 117 an Monsanto zurückgegeben. Das bestätigt der Bericht des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums. Die verbleibenden 598 Einheiten waren in den Handel und zum Großteil in den Anbau gelangt.

Hier finden Sie die Pressemitteilung des BVL.

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