10 % ohne Pflanzenschutz?

Glyphosat: Gericht erklärt 10%-Auflage für rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Braunschweig erklärte nun die 10%-Auflage beim Glyphosat-Einsatz für rechtswidrig. Das steckt dahinter.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Verwaltungsgericht (VG) Braunschweig hat letzte Woche zum wiederholten Mal eine vom Umweltbundesamt (UBA) verhängte Anwendungsbestimmung im Rahmen einer Pflanzenschutzmittel-Zulassung für rechtswidrig erklärt (Az. 1 A 41/22).

Konkret ging es um die Anwendungsbestimmung „NT 306-0/2“, die Landwirte hierzulande gezwungen hätte, bei der Anwendung des betreffenden Pflanzenschutzmittels 10 % ihrer Ackerfläche zum Schutz von Nichtzielarten unbehandelt zu lassen – ein Wettbewerbsnachteil gegenüber landwirtschaftlichen Produzenten in anderen europäischen Ländern, in denen diese Beschränkung nicht gilt, schreibt der Industrieverband Agrar (IVA).

EU-Zulassung steht über UBA-Vorgaben

Die Europäische Union hat einen umfassenden Rechtsrahmen für die Genehmigung von Pflanzenschutz-Wirkstoffen und die darauf basierende Zulassung von Pflanzenschutz-Produkten in den Mitgliedstaaten etabliert, so der IVA weiter.

Die Verfahren würden nicht nur darauf abzielen, größtmögliche Sicherheit für Mensch, Tier und Umwelt zu gewährleisten; sie sollen auch dafür sorgen, dass in allen Mitgliedstaaten harmonisierte Standards gelten und zugleich überflüssiger bürokratischer Aufwand vermieden wird.

"Deutsche Sonderwege" führen zu Rechtsstreitigkeiten

Die Anwendungsbeschränkung NT 306 ist einer der vielen „deutschen Sonderwege“, die das UBA im Rahmen des komplexen deutschen Zulassungsverfahrens immer wieder durchzusetzen versuchte. Das VG Braunschweig hat dem, wie in mindestens 20 ähnlichen Fällen während der vergangenen zehn Jahre, abermals einen Riegel vorgeschoben und im Sinne des Harmonisierungsgedankens des höherrangigen europäischen Rechts entschieden, freut sich der Verband.

Die Rechtsstreitigkeiten würden nicht nur den Herstellern und Landwirten schaden, sondern letztlich auch dem Steuerzahler, der Mal um Mal die Kosten für die von den Behörden verlorenen Verfahren tragen muss. In Einzelfällen wären sogar millionenschwere Schadenersatzzahlungen nicht ausgeschlossen.

Schluss mit den Sonderwegen

„Behördliche Zulassungen dürfen keine rechtswidrigen Bestimmungen enthalten. Das hat das VG Braunschweig dem Umweltbundesamt in zahlreichen Beschlüssen und Urteilen mit auf den Weg gegeben. Schaden ist trotzdem längst entstanden: Enorme Kosten liefen bei Unternehmen auf, Zulassungsbehörden sind mit Gerichtsverfahren überlastet und das reguläre Zulassungserfahren wurde ausgebremst“, erklärt IVA-Hauptgeschäftsführer Frank Gemmer.

„Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag die Verbesserung der Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln vorgenommen und will dafür bei der Verschlankung der behördlichen Zusammenarbeit ansetzen. Wenn damit in Zukunft nationale Sonderwege unterbunden werden, wäre das für die Landwirtschaft ein Schritt nach vorn.“

Ihre Meinung ist gefragt

Was denken Sie über dieses Thema? Was beschäftigt Sie aktuell? Schreiben Sie uns Ihre Meinung, Gedanken, Fragen und Anmerkungen.

Wir behalten uns vor, Beiträge und Einsendungen gekürzt zu veröffentlichen.

Mehr zu dem Thema

vg-wort-pixel

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

E-Mail-Adresse

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.