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Gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Pflanzenschutzmittel-Abdrift unwahrscheinlich

Das BfR erklärt, warum man in Deutschland keine Sorge vor Abdrift, z.B. durch Einatmen oder Hautkontakt, haben muss. Die Mittel sind vorab genauestens darauf getestet, bevor sie zugelassen werden.

Lesezeit: 5 Minuten

Bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln auf den Acker kann es vorkommen, dass es in die Umgebung „verfrachtet“ wird. Für diese Abdrift sind z.B. Wind, Verdunstung oder Verwehungen vom Boden verantwortlich.

Vor allem beim Versprühen können Pflanzenschutzmittel über die Atemwege oder die Haut vom Anwender oder von Personen in der Umgebung aufgenommen werden. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) wird daher häufiger mit der Frage konfrontiert, ob dadurch eine Gefahr für den menschlichen Organismus besteht.

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Das BfR informiert nun in einer ausführlichen Antwort, wie groß die Gefahren sind und wie das ermittelt wird. So wird in einer Modellrechnung der schlimmstmögliche Fall (worst case) angenommen. Was passiert, wenn Pflanzenschutzmittelwirkstoffe im Nahbereich (bis zu zehn Meter vom Feldrand entfernt) auftreten?

Nur wenn direkt angrenzend an die behandelten Flächen keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit zu erwarten sind, werden Pflanzenschutzmittel zugelassen. Daher ist bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung nicht von einem gesundheitlichen Risiko durch Abdrift von Pflanzenschutzmitteln aus zugehen, so das BfR.

Strenge Regeln für die Prüfung

Die in Europa vorgeschriebenen Datenanforderungen und Prüfvorschriften gehören laut BfR zu den umfangreichsten weltweit und gewährleisten mit den darauf basierenden Bewertungen ein gesundheitliches Schutzniveau, das Maßstäbe setzt, heißt es. Im Gegensatz etwa zu sonstigen Chemikalien würden im Pflanzenschutz sowohl die Wirkstoffe ein Genehmigungsverfahren als auch die daraus formulierten Mittel ein explizites Zulassungsverfahren durchlaufen, mit strengen Anforderungen an Toxikologie (Bewertung der Giftwirkung) und Anwendung.

Allein der Nachweis einer Substanz begründe aber kein gesundheitliches oder toxikologisches Risiko. Der unausweichliche intrinsische Zielkonflikt zwischen absoluter Sicherheit und akzeptablem Risiko kann und soll dabei nicht auf wissenschaftlicher Ebene entschieden werden. Vielmehr haben Parlamente überall auf der Welt in ihrer Gesetzgebung festgeschrieben, dass der Prozess der Pflanzenschutzmittel-Zulassung die zentralen Aspekte der Gesundheitsvorsorge berücksichtigen muss. Dies gilt insbesondere für den Umgang mit Rückständen von Pflanzenschutzmitteln. Diese sind keine Verunreinigungen (Kontaminanten) im klassischen Sinn, sondern erwartbar.

Auch langfristige Effekte des Einatmens von Wirkstoffen werden untersucht

Im Rahmen der Genehmigung von Wirkstoffen für den Einsatz in Pflanzenschutzmitteln erfolgt grundsätzlich eine umfassende toxikologische Bewertung der Wirkstoffe basierend auf den gesetzlich geforderten Daten aus Tierstudien, erklärt das Bundesinstitut weiter. Dabei würden auch mögliche langfristig inhalative Effekte (Wirkungen nach Einatmen) berücksichtigt.

Risikobewertung der möglichen Abdrift in größere Entfernung (Fernverdriftung)

Teilweise werden Bedenken geäußert, dass sich Pflanzenschutzmittelwirkstoffe über weite Distanzen, zum Beispiel über Bodenpartikel, ausbreiten. Die potentiellen gesundheitlichen Risiken einer solchen Fernverfrachtung werden bei der wissenschaftlichen Bewertung durch die dort aufgestellten „Worst Case“-Annahmen in der Regel mit abgedeckt.

So wird anhand von Modellen und Messwerten bewertet, ob gesundheitliche Beeinträchtigungen entstehen können, wenn Pestizidwirkstoffe im Nahbereich auftreten, also im Bereich von bis zu 10 m vom Feldrand entfernt. Die durch Sprühnebel erzeugten Konzentrationen im Nahbereich sind dabei deutlich höher als die erwartbaren Konzentrationen, die durch die Fernverfrachtung in weiterer Entfernung auftreten können.

Nur wenn direkt angrenzend an die behandelten Flächen keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit zu erwarten sind, werden Pflanzenschutzmittel zugelassen. Bei der wissenschaftlichen Bewertung wird sowohl die Aufnahme über die Haut als auch über die Lunge (Einatmen) berücksichtigt.

Die „Akzeptable tägliche Aufnahmemenge“ und das Einatmen von Wirkstoffen

Für die Berücksichtigung eingeatmeter Pflanzenschutzmittelwirkstoffe ist die „Akzeptable tägliche Aufnahmemenge“, der ADI-Wert, ungeeignet. Der ADI-Wert ist ausschließlich für die Bewertung möglicher Gesundheitsrisiken der von Verbrauchern mit Lebensmitteln einschließlich Trinkwasser aufgenommenen Rückstände vorgesehen, erklärt das BfR.

Nimmt eine Person einen Pflanzenschutzmittelwirkstoff über mehrere Pfade auf, also z. B. über die Haut (dermal), über den Magen-Darm-Trakt (gastrointestinal) und/oder durch Einatmen (inhalativ), so erfolgt die Risikobewertung dementsprechend über einen Referenzwert, der eine summarische Betrachtung dieser Wege ermöglicht. Herangezogen wird hierfür der bereits erwähnte A(O)EL als systemischer Referenzwert.

Der A(O)EL bezieht sich auf die interne Exposition des Menschen. Es wird nicht nur betrachtet, welche Menge eines Stoffs auf die Haut oder in die Lunge gelangt, sondern auch, welcher Anteil hiervon in den Körper aufgenommen wird. Diese Betrachtung wird für alle Aufnahmewege und Expositionspfade durchgeführt und der Gesamtbetrag bei der Risikobewertung berücksichtigt.

Die Ableitung des A(O)EL-Wertes erfolgt in der Regel auf Basis der Befunde in der empfindlichsten Tierart und der empfindlichsten Studie mit wiederholter Gabe. Ebenfalls wird hierbei eine denkbare, erhöhte Sensitivität nach inhalativer oder dermaler Exposition berücksichtigt, erklärt das BfR. Im Zweifel erlaubt es die EU-Pflanzenschutzmittelgesetzgebung, hier auch weitergehende In-formationen oder Untersuchungen zu fordern.

Pestizid-Schwebeteilchen (Aerosole) und die menschliche Lunge

Je nach aerodynamischen Eigenschaften, insbesondere Partikelgröße und –dichte, werden Aerosole in den oberen oder unteren Atemwegen abgeschieden oder auch wieder ausgeatmet. Diese Prozesse sind sehr gut untersucht und können für Labortiere und den Menschen inzwischen auch modelliert werden.

Partikel, die sich in den Atemwegen befinden, kommen mit dem Mucus (Schleim) in den Magen. Eine vorherige Freisetzung des Wirkstoffes und eine Aufnahme über die Schleimhaut ist jedoch möglich. Wirkstoffe, die bis in die Alveolen getragen werden, gelangen – sofern sie nicht abgeatmet oder durch Zellen des Immunsystems mit den Partikeln entfernt werden – durch Diffusion in das Lungengewebe und die Blutbahn. Diese Prozesse werden in der Risikobewertung für Pestizide üblicherweise durch die konservative Annahme des ungünstigsten Falles berücksichtigt. Man nimmt an, dass der W irkstoff vollständig in die Blutbahn aufgenommen wird.

Pflanzenschutzmittel werden nur zugelassen, wenn die maximal mögliche Exposition unterhalb der jeweiligen gesundheitlichen Referenzwerte liegt und damit auch unter konservativen, also sehr vorsichtigen, Annahmen nicht von einer gesundheitlichen Beeinträchtigung auszugehen ist.

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