Längere Trockenphasen, sich verändernder Schädlingsdruck, Dünge- und Pflanzenschutzregulationen und vieles mehr stellen den landwirtschaftlichen Sektor vor eine Vielzahl von Herausforderungen. Hier will die Getreidezüchtung mit angepassten Sorten unterstützen.
Bei der meistverbreiteten Weizenart, dem Winterweichweizen, hat das Bundessortenamt jetzt eine große Anzahl neuer Sorten zugelassen. Insgesamt 13 Sorten (davon drei Sorten mit Prüfung im ökologischen Landbau) haben die Prüfung bestanden und werden in das vorhandene Sortiment aufgenommen.
Bei Wintergersten kann der Landwirt aus fünf neuen Sorten wählen, die in die Beschreibende Sortenliste aufgenommen wurden. Bei Winterroggen und -triticale schaffen es jeweils eine neue Sorte auf den Markt.
Sortenzulassung gilt für zehn Jahre
Die Zulassung der neuen Sorten erfolgt nach den Vorschriften des Saatgutverkehrsgesetzes. Voraussetzung für die Zulassung einer neuen Sorte ist, dass sie im Vergleich zu bereits zugelassenen Sorten eine Verbesserung in ihren Anbau- und Verwertungseigenschaften zeigt. Hierzu werden die neu gezüchteten Sorten in der nationalen Wertprüfung vom Bundessortenamt auf ihren landeskulturellen Wert geprüft und anschließend vor dem Sortenausschuss verhandelt. Die Zulassung einer Sorte ist Voraussetzung für den gewerblichen Vertrieb von Saatgut.