Die Beizung von Getreidesaatgut erfolgt zu einem nicht unerheblichen Teil in kleinen Betrieben. Eine Zertifizierung zum Nachweis eines vorgegebenen Standards für die Beizqualität mit entsprechender Listung beim Julius Kühn-Institut stellt für diese kleinen Betriebe eine betriebswirtschaftliche Herausforderung dar, informiert das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).
Nur ein kleiner Teil dieser Betriebe sei bislang beim Julius Kühn-Institut gelistet. Laut BVL ist es daher erforderlich, die Anwendungsbestimmung NT699x, die eine Beizung in zertifizierten und gelisteten Anlagen vorschreibt, bis Ende des Jahres 2021 auszusetzen. Der Zeitraum soll genutzt werden, um die Situation bei der Zertifizierung der Beizstellen deutlich zu verbessern.
Da die Anwendungsbestimmungen zur Beizqualität des Saatguts (Heubach a.s.-Wert) an eine Zertifizierung gekoppelt sind, werden auch diese Anwendungsbestimmungen (NT715-x) bis zum Jahresende ebenfalls ausgesetzt.
Aussetzung der Anwendungsbestimmungen NH681
Aufgrund offener rechtlicher Fragen zu Vorgaben bei der Aussaat von behandeltem Saatgut wird auch die Anwendungsbestimmung NH681, die die maximal zulässige Windgeschwindigkeit bei der Aussaat vorschreibt, für das Jahr 2021 für fungizide Getreidesaatgutbeizen ausgesetzt, deren Einhaltung aber weiterhin empfohlen.
Künftig ist vorgesehen, dass die Aussaat von mit fungiziden Beizen behandeltem Getreide nur bei durchschnittlichen Windgeschwindigkeiten < 5 m/s (2 m Bezugshöhe) erfolgen soll. Höhere Windgeschwindigkeiten können zu erhöhten Beizstaubausträgen aus den bewirtschafteten Flächen führen und sollten daher im Sinne einer guten fachlichen Praxis vermieden werden.
In einer Arbeitsgruppe mit dem BVL, dem Umweltbundesamt (UBA) und dem Deutschen Wetterdienst (DWD) wurden die Grundlagen für ein entsprechendes Informationsangebot auf den Seiten des DWD geschaffen. Der DWD wird das Angebot im Online-Portal ISABEL noch vor der diesjährigen Aussaat freischalten.
Eine Anpassung der Zulassungsbescheide hinsichtlich der genannten Anwendungsbestimmungen wird nach Anhörung der Zulassungsinhaber kurzfristig erfolgen.