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Glyphosat-Ausstieg verschleppt? Bundesamt widerspricht SPIEGEL

Nach einem Bericht auf Spiegel Online, dass das BVL im Handel befindliche Glyphosat-Mittel notgedrungen um ein Jahr verlängert hat, weil die Behörde überlastet sei, kam offenbar harsche Kritik an.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Beitrag "Anträge nicht rechtzeitig geprüft: Klöckner-Behörde verschleppt Glyphosat-Ausstieg"auf SPIEGEL ONLINE vom 13. Dezember 2019 erweckt den Eindruck willkürlichen und inhaltlich fragwürdigen Handelns der Zulassungsbehörde aufgrund politischer Vorgaben.

Dem widerspricht der Präsident des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Friedel Cramer, entschieden: "Das BVL und die am Zulassungsverfahren beteiligten Behörden, das Bundesinstitut für Risikobewertung, das Julius-Kühn-Institut und das Umweltbundesamt arbeiten auf der Grundlage des EU-Pflanzenschutzrechts. Daher sind alle Pflanzenschutzmittel, die in Deutschland zugelassen sind, geprüft und erfüllen die strengen gesetzlichen Anforderungen."

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Die betroffenen Produkte wurden laut Cramer alle einer Risikobewertung hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen und Tieren sowie die Umwelt geprüft und auf Grundlage dieser Bewertungen zugelassen. Bei der Zulassung werde sehr wohl zwischen Pflanzenschutzmitteln für professionelle Anwender und Hobbygärtner unterschieden. Es wurden in diesen Verfahren keine ungeprüften Produkte zugelassen.

Es entspreche rechtsstaatlichen Grundsätzen, dass Anträge von Bürgern sowie Unternehmen, die in einem Genehmigungsverfahren nicht rechtzeitig entschieden werden können, nicht einfach abgelehnt werden dürfen. Dies gelte auch bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. Nach diesem Prinzip habe das BVL auch in den genannten Fällen verfahren, als es bestehende Zulassungen befristet verlängerte. Grund hierfür seien in vielen Fällen fehlende Unterlagen aus anderen beteiligten EU-Mitgliedstaaten.

Cramer ist es wichtig klarzustellen, dass das BVL und die beteiligten Behörden auf Grundlage des geltenden Rechts handeln. Gemäß dem Pflanzenschutzgesetz seien die Bundesministerien an der Zulassung einzelner Pflanzenschutzmittel nicht beteiligt. Die Bundesregierung habe das klare Ziel formuliert, die Anwendung von Glyphosat beenden zu wollen.

Zum jetzigen Zeitpunkt sei ein Totalverbot auf nationaler Ebene aber nicht möglich, weil der Wirkstoff Glyphosat europaweit bis Ende 2022 genehmigt und glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel mit Übergangsfrist bis zum 31.12.2023 zugelassen sind. Die Bundesregierung arbeite deshalb schon jetzt an einer weitreichenden Minderungsstrategie, heißt es vom BVL.

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