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Glyphosat Poker geht wieder los

In der kommenden Woche verhandeln die EU-Mitgliedstaaten wieder über die Verlängerung der Zulassung für den Wirkstoff Glyphosat. Mit einer Entscheidung über den Vorschlag der EU-Kommission, Glyphosat für weitere 10 Jahre zuzulassen, ist noch nicht zu rechnen. Wohl aber mit einem erneuten Anschwellen der Diskussion.

Lesezeit: 2 Minuten

In der kommenden Woche verhandeln die EU-Mitgliedstaaten wieder über die Verlängerung der Zulassung für den Herbizidwirkstoff Glyphosat. Mit einer Entscheidung über den Vorschlag der EU-Kommission, Glyphosat für weitere 10 Jahre zuzulassen, ist noch nicht zu rechnen. Wohl aber mit einem erneuten Anschwellen der Diskussion darum.


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Die EU-Mitgliedstaaten werden kommenden Woche Mittwoch erstmals den Vorschlag der EU-Kommission, Glyphosat für weiter zehn Jahr zuzulassen, diskutieren. Das Thema steht auf der Agenda der Sitzung des Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Nahrungs- und Futtermittel (PAFF), der am 19. und 20. Juli in Brüssel tagt. Eine Abstimmung über die Zulassungsverlängerung ist nächste Woche jedoch noch nicht vorgesehen. Vielmehr wird die Entscheidung über die Verlängerung der Zulassung erst im Herbst 2017 voraussichtlich nach der deutschen Bundestagswahl erwartet.


Die EU-Kommission hatte die Zulassung des Wirkstoffs nach langem Hin und Her Anfang Juli 2016 im Alleingang um 18 Monate bis Ende 2017 verlängert. Zuvor hatten sich die 28 Mitgliedstaaten zu keiner qualifizierten Mehrheit für oder gegen die Neuzulassung des Herbizidwirkstoffs durchringen können. Mitte Mai schlug der zuständige EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis vor, Glyphosat für weitere zehn Jahre zu erlauben. Möglich wären bis zu 15 Jahre gewesen.


Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatten sich zuletzt für die Verlängerung der Zulassung ausgesprochen. Die Glyphosat-Gegner verbuchen derweil einen Teilerfolg für sich. So hat eine europäische Bürgerinitiative über eine Millionen Stimmen für ein Verbot gesammelt. Damit dürfen die Aktivisten ihr Anliegen vortragen und die EU-Kommission zu einer Stellungnahme auffordern. Diese muss die Initiative dann innerhalb von drei Monaten prüfen. Sie ist aber nicht verpflichtet, rechtlich zu reagieren.

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