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Glyphosat: Schmidt prüft Verbot für privaten Bereich

Die Bundesregierung hat noch keine gemeinsame Position zur Verlängerung der Zulassung für Glyphosat gefunden. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks knüpft an ein Ja Ihrerseits Bedingungen. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt prüft ein Verbot des Einsatzes von Glyphosat im privaten Bereich.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Bundesregierung hat noch keine gemeinsame Position zur Verlängerung der Zulassung für Glyphosat gefunden. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks knüpft an ein Ja Ihrerseits Bedingungen. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt prüft ein Verbot des Einsatzes von Glyphosat im privaten Bereich.


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Anfang kommender Woche findet in Brüssel die Abstimmung der EU-Mitgliedstaaten über die Zulassungsverlängerung von Glyphosat satt. Die EU-Kommission hat bereits signalisiert, dass sie für eine Verlängerung ist. Welches Votum die Bundesregierung dabei abgeben wird, ist noch nicht klar. „Die Position der Bundesregierung zum vorliegenden Verordnungsentwurf der EU-Kommission wird im Rahmen einer Ressortabstimmung derzeit beraten“, heißt es dazu im Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL).


BMEL will weiter zulassen


Das BMEL macht keinen Hehl draus, dass es für die Verlängerung der Zulassung ist. „Auf Basis aller vorliegenden Studien kommen die Wissenschaftler überein, dass bei fachgerechter und professioneller Anwendung des Wirkstoffs Glyphosat keine Zweifel an der Unbedenklichkeit bestehen“, sagt Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU). Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hätten dafür „wichtige Entscheidungshilfen“ geliefert.


BMUB stellt Bedingungen


Doch das mitberatende Bundesumweltministerium stellt für ein Ja Bedingungen. So will Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) eine Mengenbegrenzung für die Ausbringung von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln durch bringen. Außerdem fordert sie die Anlage von Ausgleichsflächen, zum Erhalt der biologischen Vielfalt in der Agrarlandschaft. Vor allem dieser Punkt ist im BMEL umstritten. Das Ministerium sieht darin eine Vermischung von Zulassungs- und Umweltpolitik, die juristisch schwierig ist. Laut Agrarstaatssekretär Robert Kloos gibt dafür weder das deutsche noch das europäische Pflanzenschutzrecht eine Rechtsgrundlage.


Verbot für Privatleute in Prüfung


Derweil präsentiert Agrarminister Schmidt einen Kompromissvorschlag. „Mein Ministerium prüft derzeit die Möglichkeiten für eine Beschränkung bzw. ein Verbot des Einsatzes von Glyphosat im privaten Bereich“, teilt er mit. Damit befindet sich Schmidt auf einer Linie mit der SPD-Bundestagsfraktion, die in der vergangenen Woche genau dies in einem Positionspapier gefordert hatte. Bis zur Abstimmung kommende Woche im Ständigen Ausschuss in Brüssel muss sich die Bundesregierung auf eine gemeinsame Position einigen. Falls dies nicht gelingt, bleibt ihr die Möglichkeit sich zu enthalten. Dieses Verfahren hat es zum Beispiel bei der in der Koalition ebenso umstrittenen Gentechnikpolitik bereits gegeben.


Hintergründe:





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