Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

News

Glyphosat wird nur behelfsweise für 1 Jahr verlängert

Bei der Zulassung für Glyphosat-haltige Herbizide gibt es weitere Verzögerungen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) verlängert die bestehenden Zulassungen nur um ein Jahr bis zum 15. Dezember 2019. Der Behelf ist nötig, weil sich die Behörden nicht auf Bedingungen für eine längere Zulassung einigen können.

Lesezeit: 3 Minuten

„Die für die Erneuerung der Pflanzenschutzmittel-Zulassungen vorgesehenen Verfahrensschritte können nicht bis zum Stichtag 15. Dezember 2018 abgeschlossen werden“, begründet das BVL heute den Zwischenschritt. Zum 16. Dezember 2018 läuft die Frist für die Verlängerung der Zulassung von Herbiziden mit Glyphosat in Deutschland eigentlich aus. Das sind genau 12 Monate nach dem entscheidenden Ja des damaligen deutschen Landwirtschaftsministers Christian Schmidt zur Wiedergenehmigung von Glyphosat auf EU-Ebene. Damals hatte die EU den Wirkstoff für weitere 5 Jahre bis zum 15. Dezember 2022 genehmigt. Über die Zulassung der Pflanzenschutzmittel, die den Wirkstoff enthalten, müssen die Mitgliedstaaten eigentlich in der Folge innerhalb von 12 Monaten entscheiden.

Ausgleichflächen stehen Einigung im Weg

Das Wichtigste zum Thema Ackerbau dienstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

In Deutschland gibt es aber bisher keine Einigung der vier beteiligten Behörden Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittel (BVL), Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Julius-Kühn-Institut (JKI) und Umweltbundesamt (UBA) auf eine Zulassung für die von den Pflanzenschutzmittelherstellern eingereichten Herbizide. In solchen Fällen sieht das europäische Recht vor, dass bestehende Zulassungen, wie nun geschehen, um ein Jahr verlängert werden.

Im Streit zwischen den deutschen Zulassungsbehörden harkt es vor allem zwischen dem BVL und dem UBA. Das UBA hatte Anfang November die Anlage von Ausgleichsflächen von bis zu 10 Prozent der Ackerfläche zur Bedingung für die Anwendung von Glyphosat gemacht. Diesen Passus will das UBA in die Zulassung von Glyphosat-haltigen Herbiziden aufnehmen. Das BVL bestätigt heute, dass es vom UBA bisher nur für einen von zehn Zulassungsanträgen eine Erklärung zur Risikoeinschätzung bekommen habe. Auf den Inhalt der Erklärung, die Forderung nach Ausgleichsflächen, ging das BVL jedoch nicht ein.

Auch andere Mitgliedstaaten in Verzug

Bis zum Stichtag 15. März 2018 waren laut dem BVL in Deutschland 37 Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Glyphosat zugelassen. Für 28 dieser Mittel wurden Anträge auf eine erneute Zulassung gestellt, für die es nun eine neue Zulassung braucht. Bei den übrigen acht Mitteln wurde die Zulassung noch nach dem alten Pflanzenschutzgesetz erteilt. Die Zulassungsdauer geht hier über Dezember 2018 hinaus. Diese Zulassungen werden laut BVL ohne erneuten Zulassungsantrag überprüft.

In zehn der 28 Zulassungsverfahren ist Deutschland bewertender EU-Mitgliedstaat, auf dessen Zuarbeit die beteiligten Mitgliedstaaten warten. In 18 der 28 Anträge bewertet nicht Deutschland, sondern ein anderer EU-Mitgliedstaat den Antrag auf Erneuerung zuerst. Bisher liegt aber laut dem BVL auch noch in keinem der 18 Fälle eine Entscheidung des erstbewertenden Mitgliedstaats vor. Auch hier kann die Frist zum 15. Dezember 2018 nicht eingehalten werden.

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.