„Die für die Erneuerung der Pflanzenschutzmittel-Zulassungen vorgesehenen Verfahrensschritte können nicht bis zum Stichtag 15. Dezember 2018 abgeschlossen werden“, begründet das BVL heute den Zwischenschritt. Zum 16. Dezember 2018 läuft die Frist für die Verlängerung der Zulassung von Herbiziden mit Glyphosat in Deutschland eigentlich aus. Das sind genau 12 Monate nach dem entscheidenden Ja des damaligen deutschen Landwirtschaftsministers Christian Schmidt zur Wiedergenehmigung von Glyphosat auf EU-Ebene. Damals hatte die EU den Wirkstoff für weitere 5 Jahre bis zum 15. Dezember 2022 genehmigt. Über die Zulassung der Pflanzenschutzmittel, die den Wirkstoff enthalten, müssen die Mitgliedstaaten eigentlich in der Folge innerhalb von 12 Monaten entscheiden.
Ausgleichflächen stehen Einigung im Weg
In Deutschland gibt es aber bisher keine Einigung der vier beteiligten Behörden Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittel (BVL), Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Julius-Kühn-Institut (JKI) und Umweltbundesamt (UBA) auf eine Zulassung für die von den Pflanzenschutzmittelherstellern eingereichten Herbizide. In solchen Fällen sieht das europäische Recht vor, dass bestehende Zulassungen, wie nun geschehen, um ein Jahr verlängert werden.
Im Streit zwischen den deutschen Zulassungsbehörden harkt es vor allem zwischen dem BVL und dem UBA. Das UBA hatte Anfang November die Anlage von Ausgleichsflächen von bis zu 10 Prozent der Ackerfläche zur Bedingung für die Anwendung von Glyphosat gemacht. Diesen Passus will das UBA in die Zulassung von Glyphosat-haltigen Herbiziden aufnehmen. Das BVL bestätigt heute, dass es vom UBA bisher nur für einen von zehn Zulassungsanträgen eine Erklärung zur Risikoeinschätzung bekommen habe. Auf den Inhalt der Erklärung, die Forderung nach Ausgleichsflächen, ging das BVL jedoch nicht ein.
Auch andere Mitgliedstaaten in Verzug
Bis zum Stichtag 15. März 2018 waren laut dem BVL in Deutschland 37 Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Glyphosat zugelassen. Für 28 dieser Mittel wurden Anträge auf eine erneute Zulassung gestellt, für die es nun eine neue Zulassung braucht. Bei den übrigen acht Mitteln wurde die Zulassung noch nach dem alten Pflanzenschutzgesetz erteilt. Die Zulassungsdauer geht hier über Dezember 2018 hinaus. Diese Zulassungen werden laut BVL ohne erneuten Zulassungsantrag überprüft.
In zehn der 28 Zulassungsverfahren ist Deutschland bewertender EU-Mitgliedstaat, auf dessen Zuarbeit die beteiligten Mitgliedstaaten warten. In 18 der 28 Anträge bewertet nicht Deutschland, sondern ein anderer EU-Mitgliedstaat den Antrag auf Erneuerung zuerst. Bisher liegt aber laut dem BVL auch noch in keinem der 18 Fälle eine Entscheidung des erstbewertenden Mitgliedstaats vor. Auch hier kann die Frist zum 15. Dezember 2018 nicht eingehalten werden.