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Glyphosat-Zulassung: BfR weist Plagiatsvorwürfe als haltlos zurück

Die Umweltorganisation Global 2000 hat vergangene Woche erneut versucht, die Glaubwürdigkeit des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) bei der Zulassungsverlängerung für den Pflanzenschutzmittel-Wirkstoff Glyphosat zu erschüttern.

Lesezeit: 5 Minuten

Die Umweltorganisation Global 2000 hat vergangene Woche erneut versucht, die Glaubwürdigkeit des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) bei der Zulassungsverlängerung für den Pflanzenschutzmittel-Wirkstoff Glyphosat zu erschüttern.


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Die Organisation, die bekanntlich seit Monaten vehement ein Verbot von Glyphosat fordert, präsentierte in Berlin ein Gutachten des Plagiatprüfers Stefan Weber, in dem er drei ausgewählte Kapitel des BfR-Berichts zu den gesundheitlichen Risiken von Glyphosat mit entsprechenden Passagen aus dem Zulassungsantrag der Glyphosat-Hersteller vergleicht, berichtet aiz.info.


Es seien hier zahlreiche Textpassagen praktisch wörtlich übernommen worden, erklärte Weber und folgerte daraus, dass das BfR offenbar keine eigenständige Bewertung der zitierten Studien vorgenommen habe. Diese Vorwürfe von Global 2000 sind allerdings nicht neu, sie wurden vom Bundesinstitut einmal mehr vehement zurückgewiesen.



Vorwürfe zeugen von Unkenntnis der gesetzlichen, international üblichen Verfahren



"Deutschland hat für das europäische Genehmigungsverfahren von Glyphosat als Berichterstatter sowohl die gesetzlich vorgeschriebenen Studien der Antragsteller als auch alle weiteren relevanten und verfügbaren Studien sorgfältig gemäß den gesetzlich etablierten Verfahren geprüft wie auch bewertet", stellt BfR-Präsident Andreas Hensel klar. "Es ist dabei üblich und anerkannt, dass die Bewertungsbehörden nach kritischer Prüfung der Originalstudien auch Passagen aus eingereichten Dokumenten in ihre Bewertungsberichte integrieren. Auch Teile des Bewertungsberichtes Deutschlands enthalten deshalb derartige Textteile aus Studienbeschreibungen und öffentlich zugänglicher Literatur, die von den Antragstellern als Teil der gesetzlich geforderten Dossiers eingereicht werden mussten", so Hensel.


Diese allgemeine, national und international übliche sowie anerkannte Vorgehensweise, die nicht nur bei Pflanzenschutzmitteln, sondern auch bei Arzneimitteln, Bioziden und Chemikalien etabliert sei, werde jetzt plötzlich im Falle von Glyphosat kritisiert.



"Wir respektieren und schätzen die Aufgabe von Vereinen, Organisationen wie auch Medien, die Arbeit der wissenschaftlichen Behörden kritisch zu hinterfragen. Dies ist ein wichtiges Element eines demokratischen Systems", so Hensel. "Man tut aber dem öffentlichen Diskurs keinen Gefallen, wenn Wissenschaft diskreditiert wird und dies auf Unkenntnis der gesetzlichen nationalen wie auch internationalen Verfahren beruht. In einigen Kreisen wird eine wissenschaftliche Bewertung nur noch akzeptiert, wenn die Erkenntnisse die eigene Agenda stützen. Genau deshalb hat man das BfR als unabhängige und unparteiische Institution für die wissenschaftliche Politikberatung gegründet", unterstreicht der Präsident. Auch die wiederholt vorgebrachte Forderung, dass Bewertungsbehörden eigene Experimente durchführen sollten, sei in den gesetzlich vorgeschriebenen Abläufen nicht vorgesehen.



Umfangreiche Bewertung entspricht gesetzlichen Vorgaben



"Das BfR hat seine Bewertung von Glyphosat entsprechend den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt. Ebenso haben die anderen deutschen Behörden - Julius-Kühn-Institut (JKI), Umweltbundesamt (UBA) sowie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) - ihre Zuarbeit für den Renewal Assessment Report (RAR) auf Basis des Dossiers der Antragsteller erstellt. Dieser RAR wurde der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) als koordinierender Behörde für die nachfolgenden Verfahrensschritte zur Verfügung gestellt. Das Verfahren der EU-Wirkstoffprüfung sieht vor, dass der RAR nach einer öffentlichen Konsultation und fachlichen Prüfung von jedem einzelnen EU-Mitgliedstaat geprüft, überarbeitet, gemeinsam diskutiert und von der EFSA verabschiedet sowie veröffentlicht wird. Dieses Verfahren wurde in der EU auch für alle anderen mehr als 450 bislang genehmigten Pflanzenschutzmittelwirkstoffe gleichartig praktiziert", hält das BfR fest.



"Alleiniges Kriterium für die Berücksichtigung von Studienergebnissen ist die wissenschaftliche Qualität und Evidenz der Studien. Mögliche Interessen der Auftraggeber, der Politik oder anderer Interessengruppen können und dürfen bei einer wissenschaftlichen Bewertung keine Rolle spielen", stellt Hensel klar. Die fachliche Auseinandersetzung mit Quellen, die von den Antragstellern der Industrie (Glyphosat TaskForce) vorgelegt wurden, gehöre somit zum gesetzlich vorgeschriebenen Bewertungsprozess.



Internationale Bewertungsbehörden stufen Glyphosat nicht als krebserregend ein



In den gesetzlichen Verfahren zur gesundheitlichen Bewertung von Pflanzenschutzmitteln, Biozidprodukten, Arzneimitteln und zahlreichen anderen Chemikalien ist vorgeschrieben, dass ein Hersteller auf eigene Kosten ein definiertes Spektrum an experimentellen Prüfungen durchführen muss. Neben diesen Studien ist den Bewertungsbehörden auch ein zusammenfassendes Dossier vorzulegen. Dabei sind neben Prüfvorschriften (z. B. der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, OECD) und Qualitätssicherungen (z. B. Gute Laborpraxis, GLP) auch etablierte, international anerkannte toxikologische Standardverfahren zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind frei zugängliche wissenschaftliche Veröffentlichungen in die Bewertungsberichte der Behörden aufzunehmen und darzustellen. Die Bewertungsbehörden führen gemäß den gesetzlich vorgeschriebenen Abläufen keine eigenen Experimente durch.



"Das BfR hat daher keineswegs, wie im Falle von Glyphosat von vereinzelten Kreisen behauptet, die Sicht der Antragsteller und deren Interpretation entsprechender Studien unkritisch und ungeprüft übernommen. Sämtliche Bewertungsbehörden europa- und weltweit, denen die Originaldaten vorlagen, kommen nach eigener Bewertung mittels etablierter international anerkannter toxikologischer Standardverfahren ebenfalls zu dem Schluss, dass Glyphosat nach derzeitigem Wissensstand nicht als krebserregend einzustufen ist", unterstreicht der BfR-Präsident.



Als Beispiele nennt er die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sowie die Experten der Risikobewertungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten, weiters die US-amerikanische Umweltbehörde EPA, die kanadische Bewertungsbehörde Pest Management Regulatory Agency (PMRA), die australische Bewertungsbehörde APVMA, die japanische Food Safety Commission, die neuseeländische Umweltbehörde EPA sowie das Joint FAO/WHO Meeting on Pesticide Residues (JMPR) und die Europäische Chemikalienagentur.

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