Der Ständige Ausschuss der EU-Kommission für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) hat am Freitag der zeitlich befristeten Verlängerung der Glyphosatzulassung formal widersprochen. Deutschland hat sich bei der Abstimmung überraschend enthalten. Das geht aus einer Pressemitteilung des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) hervor.
Zulassung endet im Dezember
Aktuell läuft in der EU ein Verfahren zur Wiederzulassung des Herbizids. Pflanzenschutzmittelhersteller wie Bayer und Syngenta hatten diese im Dezember 2019 beantragt. Die aktuelle Zulassung läuft am 15. Dezember 2022 aus. Eine Bewertung des umstrittenen Wirkstoffes zieht sich nun länger als geplant, sodass die zuständigen EU-Behörden bis dahin nicht in der Lage sind zu einer wissenschaftlichen Neubewertung zu kommen.
Ohne Bewertung keine Entscheidung
Das führt wiederum dazu, dass die politisch Verantwortlichen wie die EU-Kommission und die EU-Mitgliedstaaten nicht über eine Neuzulassung abstimmen können. Um mehr Zeit zu gewinnen, hat die EU-Kommission daraufhin die einjährige Verlängerung der aktuellen Zualssung vorgeschlagen.
Was nun?
Nun geht die Entscheidung über die Frist-Verlängerung vor eine Berufungskommission (Appeal committee). Dieses Gremium nimmt immer dann die Arbeit auf, wenn im SCoPAFF-Ausschuss keine Zustimmung zu Vorschlägen der EU-Kommission vorliegt. Kann auch die Berufungskommission keine Einigung herbeiführen, liegt die Entscheidung, die Glyphosat-Zulassung möglicherweise zu verlängern, allein beim Kollegium der EU-Kommissare.
Bundesregierung will Glyphosat-Aus
Aus dem Landwirtschaftsministerium heißt es: Man habe sich darauf verständigt, die Anwendung von Glyphosat in Deutschland zu beenden. Der Ausstiegstermin sei auf den 1.1.2024 datiert und bereits in der aktuell geltenden Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung verankert.
Laut BMEL bringe die Bundesregierung mit ihrer Enthaltung zweierlei zum Ausdruck:
Der Europäischen Kommission soll bei der formal-administrativen Verlängerung um einen kurzen Zeitraum nicht im Weg gestanden werden. Denn diese Verlängerung könne notwendig sein, um die Standhaftigkeit der fachlichen Entscheidung über eine Erneuerung oder Nicht-Genehmigung im Rahmen gerichtlicher Überprüfungen zu gewährleisten. Schließlich solle eine fachliche Entscheidung nicht aufgrund von Form- oder Verfahrensfehlern anfechtbar sein.Die Bundesregierung sieht die Verzögerung im Verfahren kritisch. Die EU-Kommission wurde schon vor einiger Zeit darauf hingewiesen, dass die Auswirkungen von Glyphosat auf die biologische Vielfalt in dem Verfahren zur Wiedergenehmigung eine maßgebliche Rolle spielen müssen.