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Pflanzenschutz-Tipp

Glyphosateinsatz bei Durch- oder Zwiewuchs

Wo Sie jetzt gerade Glyphosat einsetzen sollten und unter welchen Bedingungen das noch erlaubt ist, lesen Sie hier.

Lesezeit: 3 Minuten

In den letzten Jahren wurde der Einsatz glyphosathaltiger Produkte immer weiter eingeschränkt. Eine Glyphosatanwendung allein zur Steuerung des Erntezeitpunktes ist untersagt.

Weiterhin gilt es, einen Abstand zwischen den Spritzungen von 40 Tagen einzuhalten, wenn die Gesamtaufwandmenge (reine Glyphosatprodukte und/oder andere glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel) eine Summe von 2,9 kg/ha Glyphosat überschreitet (NG352). Wichtiger Tipp: Dokumentieren Sie die Teilflächen, die für eine Behandlung vorgesehen sind, mit einem Foto. Dieses kann im Falle von Rückfragen als Absicherung dienen.

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Zur Vorernteanwendung von Glyphosat im Getreide ist eine Anwendung nur auf Teilflächen erlaubt, auf denen aufgrund von

  • Unkrautdurchwuchs in lagernden Beständen oder (WA 700/ WA 701)
  • Zwiewuchs in lagernden oder stehenden Beständen (WA 700/ WA 702)

eine Beerntung nicht möglich ist.

Das bedeutet: Es liegt keine Indikation für einen Glyphosateinsatz bei Unkrautdurchwuchs in stehenden Getreidebeständen vor. In einem verunkrauteten Bestand - wie oben auf dem Foto - war eine Glyphosatmaßnahme nicht zulässig, da Unkraut nur in lagernden Beständen behandelt werden darf.

Weiterhin zählt Winterweizendurchwuchs in Wintergerste nicht als Zwiewuchs, sondern als Unkrautdurchwuchs. In diesem Fall darf eine Sikkation nur in lagernder Gerste erfolgen.

Einsatztermin: Optimal sind Einsatze ab EC 89 (sobald die Vollreife erreicht ist und der Fingernagelabdruck auf dem Korn irreversibel ist). Beachten Sie die Einhaltung der Wartezeit, die je nach Produkt bei 7 bis 14 Tagen liegen kann. Abhängig von der Witterung sind für eine gute Wirkung mindestens 10 bis 14 Tage notwendig. Behandlungen im Morgentau wirken am besten.

Passen Sie die Aufwandmenge an die Verunkrautung bzw. Zwiewuchsstärke an. Es gilt:

  • Gräser, Gerstenzwiewuchs: 1.250 g/ha Glyphosat (70%)
  • Unkräuter, Weizenzwiewuchs: 1.440 g/ha Glyphosat (80%)
  • Wurzelunkräuter, Windenknöterich: 1.800 g/ha Glyphosat (100%)

Hinweise: In erntereifen Getreidebeständen, in denen Kornblumen, Klatschmohn oder andere Unkräuter blühen, ist auf eine Sikkation zu verzichten. Da Glyphosat langsam wirkt, sind z.B. blühende Kornblumen noch mehrere Tage nach dem Einsatz für Bienen attraktiv. Die Applikation glyphosathaltiger Produkte darf zudem nicht in Braugerste und in Beständen zur Saatgutvermehrung erfolgen. Hier kann die Keimfähigkeit beeinträchtigt werden. Die Wasseraufwandmenge sollte 200 l/ha nicht überschreiten.

Vorernteeinsatz von Glyphosat in Raps und Leguminosen

Da Reglone mit dem Wirkstoff Deiquat seit dem Auslaufen der Aufbrauchfrist (04.02.2020) nicht mehr zur Verfügung steht, fällt die Wirkstoffwahl zur Sikkation aktuell auf Glyphosat. Eine Vorernteanwendung von Glyphosat im Raps ist nur dann gerechtfertigt, wenn eine Beerntung wegen

  • Unkrautdurchwuchs oder
  • extremen Zwiewuchses

auf anderen Wegen nicht mehr möglich ist.

Behandeln Sie nur die stark betroffenen Teilflächen. Sobald 50 % der Schoten ausgereift sind (Samen schwarz und hart), kann der Einsatz erfolgen. Achten Sie, ähnlich wie bei den Getreidebeständen auf die Rückstandshöchstwerte. Einzelne Kamille- oder Kornblumen sind tolerierbar. Absprachen mit den örtlichen Imkern sind empfehlenswert!

Die Vorernteanwendung in Ackerbohnen und Futtererbsen kann ca. 14 Tage vor der Ernte erfolgen, d.h. sobald 50 % der Hülsen reif und dunkel sind und die Körner mehr als 30 % Feuchte enthalten.

Beachten Sie bitte die Zulassung, Gebrauchsanleitung und regionale Hinweise.

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