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Grain Club: "Nachweis von Genome Editing weiterhin nicht möglich"

Von einer rechtssicheren Identifikation genomeditierter Pflanzen, gerade im Bereich des internationalen Agrarhandels, kann man bei der angeblich neuen Nachweismethode von CRISPR/Cas nicht sprechen.

Lesezeit: 2 Minuten

Anlässlich der Berichterstattungen zu einem vermeintlich erstmalig verfügbaren Verfahren zum Nachweis genomeditierter Nutzpflanzen stellt Thorsten Tiedemann, Grain Club-Vorsitzender fest.

“Es entsteht der Eindruck, der neue Test sei zur generellen Identifikation von genomeditierten Nutzpflanzen geeignet. Dafür wäre allerdings der Nachweis der Ursache einer genetischen Veränderung notwendig. Dies kann das Verfahren nicht leisten, weshalb die allgemeine Identifikation von genomeditierten Kulturpflanzen weiterhin nicht möglich ist.”

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Aus Sicht des Grain Clubs trägt eine verkürzte Darstellung dieser komplexen Zusammenhänge in keiner Weise zur Aufklärung der Verbraucher bei.

Am 7. September 2020 hat der Verband Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG) zusammen mit Greenpeace und anderen Organisationen eine Studie zur Nachweisbarkeit neuer Züchtungstechniken wie CRISPR-Cas bzw. Genome Editing in Kulturpflanzen vorgestellt und unterstreicht ihre Eignung auch im Bereich der Agrarimporte. Als Methode wurde die Polymerase-Kettenreaktion (PCR) gewählt.

Mittels des PCR-Tests lässt sich die Präsenz von genomeditierten Pflanzen jedoch nur dann nachweisen, wenn bereits bekannt ist, dass diese mit Hilfe von neuen Züchtungstechniken entstanden sind. Diese Informationen liegen für pflanzliche Produkte in vielen Ländern nicht vor. Eine Vermengung der Ernten vieler Anbaufelder in den Ursprungsländern ist in der Logistik von Massenschüttgütern wie Weizen, Raps, Mais und Soja praxisüblich und erhöht den Anspruch an geeignete Nachweisverfahren zusätzlich.

“Von einer rechtssicheren Identifikation genomeditierter Pflanzen, gerade im Bereich des internationalen Agrarhandels, kann man deshalb erst dann sprechen, wenn auch die Mutationsursache im agrarischen Rohstoff rechtssicher identifiziert wurde. Das erlaubt die vorgestellte Methode jedoch grundsätzlich nicht”, so Tiedemann weiter.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zweifelt in seiner Stellungnahme ebenfalls eine generelle Eignung der Methode an, Genome Editing nachweisen zu können.

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