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Insektizid

Grünland: Notfallzulassung zur Tipulabekämpfung erteilt

Gegen Tipula können Sie nun das Insektizid Steward zeitlich begrenzt einsetzen. Beachten Sie dabei die Auflagen des BVL.

Lesezeit: 1 Minuten

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, kurz BVL, hat kürzlich eine Notfallzulassung für das Insektizid Steward 30 WG ausgesprochen. Noch bis zum 15. Juli dürfen Sie das Indoxacarb-Mittel einmalig mit 250 g/ha in 300 bis 600 l/ha Wasser gegen die Larven der Tipula einsetzen. Die Notfallzulassung gilt auf Wiesen und Weiden nach Warndienstaufruf und auf Starkbefallsflächen, so das BVL.

Die zu behandelnde Fläche ist auf insgesamt 35.500 ha begrenzt, das Mittel auf 8.875 kg. Das Mittel ist als bienengefährlich (B1) eingestuft, daher dürfen Sie es nicht auf blühende Pflanzen ausbringen. Die Wartezeit beträgt sieben Tage. Beachten Sie in jedem Fall die länderspezifischen Mindestabstände und weitere Auflagen in der Fachmeldung des BVL.

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