Um eine Fortführung des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland wegen zu hoher Nitrateinträge ins Grundwasser zu vermeiden, müsse dem diesbezüglichen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in allen Punkten entsprochen werden. Das hat Stefan Hüsch vom Bundeslandwirtschaftsministeriums kürzlich betont.
Laut Hüsch sind somit neben der Verringerung der Nitratgehalte in den Roten Gebieten auch Regelungen zur Düngung gefrorener Böden, Abstände zu Gewässern und die Streichung des Nährstoffvergleichs von Bedeutung. Die Absenkung des Düngebedarfs in belasteten Gebieten um 20 %, das Verbot der Herbstdüngung von Zwischenfrüchten und der verpflichtende Zwischenfruchtanbau vor Sommerungen spielten ebenfalls eine Rolle.
Konkrete Anpassungsmöglichkeiten für Anbausysteme zeigte Dr. Ulrich Lehrke von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen auf. Die Anforderungen in den Roten Gebieten könnten nur durch die Anpassung der Fruchtfolge gemindert werden, so Lehrke. Ertragsverluste seien vor allem auf schwachen Böden zu befürchten. Weitere Anpassungen wie Zweitfruchtanbau, Leguminosen als Haupt- und Zwischenfrucht oder die Intensivierung der Bodenbearbeitung seien nötig.