Damit sich das Jakobskreuzkraut (JKK) auf Ihren Grünlandflächen nicht unkontrolliert ausbreitet, sollten Sie es so früh wie möglich entfernen, möglichst noch vor Beginn der Samenproduktion. Das empfiehlt die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen (LWK NRW).
Denn das Jakobkreuzkraut ist eine der giftigsten Pflanzen im Grünland und sollte nicht ins Tierfutter gelangen. Während Pferde und Rinder die Giftpflanze auf der Weide meiden können, wird es in Heu und Silage zur Gefahr.
Überprüfen Sie Ihr Grünland jetzt!
Da sich das Unkraut vielerorts ausgebreitet hat, sollten Sie jetzt Ihre Grünlandflächen überprüfen. Besonders häufig tritt das Kraut auf Flächen mit lückigen Grasnarben und in den Randbereichen auf. Betroffen sind besonders extensives Grünland und wenig gepflegte Pferdeweiden. Ab Mitte Juni ist das Jakobskreuzkraut gut an den auffälligen gelben Blüten mit den 13 Blütenblättern erkennbar.
Jakobskreuzkraut ist allerdings eine zweijährige Pflanze und kommt daher erst ab dem zweiten Jahr zur Blüte. Im ersten Jahr und im Frühjahr des zweiten Jahres kann man die Pflanzen nur an der Blattrosette mit den tief geschlitzten Blättern erkennen (siehe Bild oben).
Passende Herbizide für stärkeren Befall
Treten nur wenige Pflanzen auf, sollte man sie rechtzeitig mitsamt ihrer tiefen Pfahlwurzel händisch ausstechen und entsorgen. Bei nesterweisem Auftreten eignet sich der Einsatz einer Rückspritze. Bei starkem Befall kann eine flächige Herbizidanwendung notwendig sein.
Es eignen sich z. B. 3,0 l/ha Kinvara. Unter optimalen Bedingungen lassen sich damit bis zu 80 % des Unkrauts zu bekämpfen. Das Jakobskreuzkraut darf sich dann aber maximal im Rosettenstadium befinden.
Eine noch bessere Wirkung zeigt Simplex. Das Herbizid darf man allerdings nur auf Dauerweiden oder erst im Herbst nach der letzten Nutzung angewendet werden. Nach einer Behandlung ist unbedingt darauf zu achten, dass keine Pflanzenreste in das Futter gelangen. Beachten Sie bitte die Zulassung, Gebrauchsanleitung und regionalen Hinweise.
JKK-haltiges Heu in die Biogasanlage
Um eine weitere Ausbreitung der Pflanze zu unterbinden, sollten Sie die betroffenen Flächen spätestens bei Blühbeginn mähen. Stark befallene Teilflächen sollten im Zweifel aber nicht als Futter genutzt werden.
Besonders stark betroffenes Heu können Sie in der Biogasanlage verwerten. Denn Pflanzen mit Samenständen stellen nach Angaben der LWK NRW keine Gefahr mehr im Gärrest dar.
Untersuchungen der LWK und der Universität Bonn haben gezeigt, dass die Samen ihre Keimfähigkeit durch das Vergären in der Biogasanlage verlieren. Besonders sicher geht man, wenn der Aufwuchs vor dem Vergären siliert wird.