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Grünland: Wie sich wildtierschonende Bewirtschaftung fördern lässt

Grünland ist ein wichtiger Rückzugsraum fürs Wild. Wer bei der Mahd einige Teilflächen ungemäht lässt, kann sich das sogar fördern lassen. Wir geben Tipps, was dabei zu beachten ist.

Lesezeit: 3 Minuten

Rehkitze, Vögel und Insekten suchen Deckung im hohen Gras. Das Grünland ist daher ein wichtiger Lebensraum für sie. Das hohe Gras bietet Rehkitzen und anderen Tieren Schutz und Deckung.

Gerade auf extensivem Grünland, gibt es Möglichkeiten, sich die schonendere Bewirtschaftung sogar fördern zu lassen. Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen gibt Tipps dazu.

Rehkitze auf jedem Grünland schützen

Generell gilt: Achten Sie bei jedem Schnitt auf eine wildtierschonende Mahd: Mähen Sie stets von innen nach außen oder von einer Seite zur anderen, um den Tieren im hohen Gras Fluchtmöglichkeiten zu verschaffen. In einigen Bundesländern – wie z.B. Bayern oder Nordrhein-Westfalen ist die Mahd von außen nach innen auf Flächen größer als 1 ha sogar verboten.

Zum Schutz von Rehkitzen bei der Mahd hat sich außerdem der vorherige Einsatz von Wärmebilddrohnen als zuverlässige Maßnahme bewährt.

Bis 900 € Förderung für Altgrasstreifen

Wer bei der Mahd Streifen auf Grünland stehen lässt, schafft wertvolle Rückzugsräume fürs Niederwild und andere Tiere. Seit 2023 können sich Landwirte diese Altgrasstreifen und -flächen auf Grünland im Rahmen der Öko-Regelung 1d fördern lassen. Für eine Förderung müssen die Streifen zwischen 1 % und 6 % des Dauergrünlandes umfassen.

Dafür gibt es folgende Förderung:

  • Stufe 1: 900 €/ha (mind. 1 % des Grünlandes/ bis zu 1 ha des Grünlandes)

  • Stufe 2: 400 €/ha (ab 1 % bis 3 % des Grünlandes)

  • Stufe 3: 200 €/ha (ab 3 % bis 6 % des Grünlandes

Die Streifen müssen den Sommer über bis zum 1. September stehen bleiben.

Lebensräume durch alternierendes Mähen

Auch das alternierende Mähen bzw. die Staffelmahd hilft, Rückzugsmöglichkeiten im Grünland zu erhalten. Hierbei bleibt bei jedem Schnitt ein Teilbereich an einem anderen Ort auf der Fläche ungemäht. Die Schnitte dieser Teilflächen finden im Abstand von 2 bis 3 Wochen statt. Ihre optimale Breite liegt laut der Landwirtschaftskammer NRW bei 3 bis 15 m – es müssten nicht unbedingt streifenförmige Flächen sein. Diese Maßnahme ist über den Vertragsnaturschutz in Bundesländern wie Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt förderfähig.

Balkenmäher schützt Insekten

Wer die Insekten in seinem Grünland besonders schützen will, sollte möglichst einen Balkenmäher einsetzen. Die deutsche Wildtierrettung empfiehlt z.B. moderne Doppelmessermähwerke für den Schutz von Wildtieren

Auch für diese Mähtechnik gibt es häufig regionale Förderprogramme, z.B. im Rahmen des Vertragsnaturschutzes. Sprechen Sie hierzu ihre zuständige Naturschutzbehörde oder Biologische Station an. In Nordrhein-Westfalen gibt es dafür z. B: 130 €/ha und Jahr.

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