Aus verschiedenen Fraktionen haben insgesamt 15 Europaabgeordnete von EU-Kommissionspräsident Jean Claude Juncker eine Abkehr vom geplanten Totalverbot der als bienengefährlich eingestuften Neonikotinoide gefordert. Nach dem Willen der Kommission soll die Anwendung der Pflanzenschutzmittelwirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam nur noch in Gewächshäusern erlaubt werden.
In ihrem Schreiben vom vergangenen Donnerstag verweisen die Abgeordneten auf die große Bedeutung, die diese Insektizide für den Pflanzenschutz gegen Schädlinge und zum Schutz wichtiger Feldfrüchte wie etwa Kartoffeln, Zuckerrüben, Getreide sowie Gemüse hätten. Zudem würden die seit Ende 2013 geltenden Einschränkungen bereits zu deutlichen Nachteilen führen.
Hierbei beziehen sich die Abgeordneten auf Studien, die auf den jetzt notwendigen Einsatz weniger wirkungsvoller Insektizide verweisen. Dessen Anwendung führe unter anderem zu häufigeren Applikationen und dementsprechend steigenden Kosten für die Landwirte, aber auch zu einer größeren Gefahr der Bildung resistenter Schadinsekten. Ebenso beklagen die Unterzeichner des Briefes, dass es bisher keine wissenschaftlichen Beweise aus Feldstudien für die Bienengefährlichkeit der Neonikotinoide gebe.
Schlechtere Treibhausgasbilanz
Die Mitunterzeichnerin des Briefes, die Agrarsprecherin der Liberalen im Europaparlament, Ulrike Müller, bezeichnete die Neonikotinoide als „unverzichtbar“ für den Schutz und das Wachstum von Saaten. Die Abgeordnete der Freien Wähler gibt zu bedenken, dass die Landwirte bei einem Totalverbot auf deutlich intensivere Methoden zur Schädlingsbekämpfung angewiesen seien, wodurch dann vermehrt Treibhausgase ausgestoßen würden. Zudem moniert Müller, dass die wissenschaftliche Studie der Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), mit der die EU-Kommission das geplante Totalverbot in Teilen begründe, erst im Herbst diesen Jahres veröffentlicht werden solle.
Des Weiteren verweisen die Unterzeichner des Briefes auf eine bisher nicht veröffentlichte Studie der Gemeinsamen Forschungsstelle der EU-Kommission (JRC). Diese habe keinen eindeutigen Zusammenhang zwischen den bisherigen Einschränkungen von Neonikotinoiden und der Bienensterblichkeit in den letzten Jahren erkannt. Diesem Gutachten zufolge ergaben sich allerdings auch keine relevanten wirtschaftlichen Auswirkungen für den Maisanbau in Frankreich, Spanien und Italien durch das bestehende Verbot.
Zu ähnlichen Ergebnissen kamen die Autoren der Studie auch für den Rapsanbau in Großbritannien sowie der Sonnenblumenerzeugung in Ungarn und Spanien. Keine eindeutigen Empfehlungen wollten die Gutachter bezüglich der wirtschaftlichen Auswirkungen für den Rapsanbau in Tschechien geben.