Am 1. Mai ist die neue Düngeverordnung (DüV) in Kraft getreten.Neu ist, dass die zeitnahe Dokumentation der Düngemaßnahmen den bisher erforderlichen Nährstoffvergleich ersetzt. Der Aufbau der Düngebedarfsermittlung (DBE) für Mais bleibt unverändert. Jedoch gibt die neue DüV bei einigen Wirtschaftsdüngern eine erhöhte Anrechenbarkeit vor. Schweinegülle muss nun mit 70 %, Rindergülle und flüssige Gärreste mit 60 % Stickstoff angerechnet werden. Das bedeutet, dass Sie für die gleiche Güllemenge mehr Fläche benötigen. Steht Mais an Oberflächengewässern auf hängigen Flächen, gelten darüber hinaus verschiedene Abstands- und Einarbeitungsregeln von N- und P-haltigen Düngemitteln.
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