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Düngeverordnung

Strengere Vorgaben in den roten Gebieten

So wirken sich die Düngereglementierungen für Mais in den roten Gebieten aus.

Lesezeit: 1 Minuten

In Gebieten mit nitratbelastetem Grundwasser (rote Gebiete) liegt die erlaubte N-Menge 20 % unterhalb des betrieblich errechneten Düngebedarfs. Hinzu kommt, dass die Obergrenze von 170 kg N/ha für organische und organisch-mineralische Düngemittel künftig flächengenau und nicht mehr im Betriebsmittel gilt. Das bedeutet: Wer die 170er-Grenze vollständig ausschöpfen will, bringt z.B. mit Schweinegülle schon 119 kg N/ha aus (70 % von 170 kg N/ha). Die DBE unterstellt bei 450 dt/ha Ertragserwartung beim Silomais und beispielhaften Abzügen von 47 kg N/ha (- 30 kg Nminund - 17 kg NorgVorjahr) einen Düngebedarf von 153 kg N/ha. Abzüglich der 20 % verbleiben nur noch 122 kg N/ha. Deckt die Güllegabe, wie angenommen, bereits 119 kg N/ha ab, bleibt nur noch Luft für einen N-freien bzw. äußerst N-armen Unterfußdünger.

Zu berücksichtigen ist auch, dass in den roten Gebieten vor Mais eine Zwischenfruchtpflicht besteht, wenn die Vorkultur bis zum 1. Oktober die Fläche geräumt hat und in der Region mehr als 550 mm Niederschlag pro Jahr fallen.

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