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Düngeverordnung

Mais: Was kommt bei Phosphor auf uns zu?

Bis Ende des Jahres müssen die Bundesländer P-sensible Gebiete ausweisen. Dies kann gravierende Folgen für Maisanbauer haben.

Lesezeit: 2 Minuten

Bereits in der DüV 2017 galt, dass bei einer Bodenversorgung über 20 mg Phosphat je 100 g Boden Phosphat nur in Höhe des zu erwartenden Entzuges gedüngt werden durfte.Des Weiteren müssen die Bundesländer nun P-sensible Gebiete ausweisen. Bis zum 31. Dezember 2020 soll geklärt sein, wie hier im Detail verfahren wird. Die Ausgestaltung der Maßnahmen, die in diesen Gebieten dann gelten sollen, ist Sache der Länder. Bislang haben nur Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz konkrete Maßnahmen veröffentlicht, um in phosphatsensiblen Gebieten die Eintragsmengen zu reglementieren.

  • Niedersachsen: Bei hohen P-Gehalten (> 25 mg P2O5/100 g Boden nach CAL-Methode) darf man nur noch 75 %, ab 2023 nur noch 50 % des P-Entzugs düngen. Sehr hohe P-Gehalte von > 40 mg P2O5/100g Boden schränken die Düngemenge bereits jetzt auf 50 % des Entzugs ein. Ab 2023 gilt in diesem Fall ein vollständiges Verbot der P-Düngung. Die Phosphatkulisse soll nach aktuellem Planungsstand noch ausgeweitet werden.
  • Schleswig-Holstein: Überschreitet das gewogene Mittel des Phosphatgehalts im Boden 40 mg P2O5/100 g Boden (nach DL-Methode) bzw. 35 mg P2O5/100 g Boden (nach CAL-Methode), darf man auch im Mittel einer Fruchtfolge von maximal 3 Jahren nur noch die Hälfte der P-Abfuhr düngen. P-haltige Düngemittel dürfen generell vom 15. Oktober bis 31. Januar nicht mehr ausgebracht werden.
  • Rheinland-Pfalz: Überschreitet der P-Gehalt im Boden 13,8 mg P2O5/100 g Boden (nach CAL-Methode) darf man nur noch die Hälfte der Nährstoffabfuhr düngen. Sind mehr als 27,5 mg P2O5/100 g Boden nachweisbar, sind keine P-haltigen Düngemittel mehr erlaubt. Eine Sperrfist gilt vom 15. November bis 31. Januar.

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Ein vollständiges Verbot des Einsatzes P-haltiger Düngemittel, wie es bislang für die stark belasteten Gebiete in Niedersachsen und Rheinland-Pfalz geplant ist, hätte gravierende Folgen: Denn auf diesen Flächen könnte künftig keine organische Düngung mit Gülle, Gärresten und Co. mehr erfolgen. Viele Maisanbauer wären dann zu einer zusätzlichen Gülleabgabe gezwungen.

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