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topplus Bauern fordern Entschädigung

Gutachten: Mehrheit der Nitrat-Grundwassermessstellen in MV und Sachsen „ungeeignet“

Schon lange zweifeln Bauern die Nitratwerte aus den Messstellen an. Gutachten für MV und Sachsen belegen nun, dass die Bohrlöcher gar nicht geeignet waren. Der SLB fordert mind. 100 € Entschädigung/ha

Lesezeit: 6 Minuten

Der Sächsische Landesbauernverband (SLB) und der Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern hatten große Zweifel an der korrekten Datenerhebung mittels des vorhandenen Grundwasser-Messstellennetzes, auf dessen Basis die Nitratreduktion in der neuen Düngeverordnung begründet wird.

Weil die Verbände die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit der Bauern durch die Verschärfungen der Düngegesetzgebung gefährdet sehen, haben sie Anfang Februar ein eigenes Gutachten zur Überprüfung der Messtechnik in Auftrag gegeben. Kurz gesagt: In Sachsen sollen 73 % der Messstellen ungeeignet gewesen sein, in MV 54 %, die Details.

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Im März hatte bereits ein ähnliches Gutachten Schwächen am Messstellennetz in Niedersachsen aufgezeigt.

Ergebnisse Sachsen

SLB-Präsident Torsten Krawczyk hat am Donnerstag das Gutachten der beauftragten Firma HYDOR Consult GmbH vorgelegt. Dies würde seinen Worten nach das Misstrauen der sächsischen Landwirte untermauern.

Auf Grundlage der bereitgestellten Daten durch das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie hätten die Experten bei 115 Messstellen gravierende bauliche Mängel, bei 16 eine gänzlich fehlende und bei weiteren 80 eine nicht nachprüfbare Funktionsfähigkeit festgestellt. Bei 18 Borlöchern stellte HYDOR Consult keine und bei weiteren 57 eine nicht bewertbare Repräsentanz gutachterlich fest, heißt es. Im Ergebnis stufte der Gutachter 127 von 173 der untersuchten Messstellen in der Gesamtbewertung, das entspricht 73 %, als „ungeeignet“, 18 als „eingeschränkt geeignet“, weitere 21 als „nicht bewertbar“ und nur 7 Messstellen als „geeignet“ ein.

SLB fordert mindestens 100 € Entschädigung pro Hektar

SLB-Präsident Krawczyk appellierte an die Politik, die aufgezeigten Mängel an den Messstellen schrittweise in den kommenden zwei Jahren zu beheben und dafür endlich die notwendigen finanziellen Mittel seitens des Freistaates bereitzustellen. „Hier liegen zwangsläufig Versäumnisse in der Wartung und Überprüfung des vorhandenen Messstellennetzes vor, deren Messergebnisse zum Nachteil der Landbewirtschaftung führen“, betont Krawczyk und fordert für jeden betroffenen Betrieb im roten Gebiet mindestens 100 € Entschädigung für die daraus entstehenden Wirtschaftseinschränkungen pro Hektar und Jahr.

„Zudem wird der Verband ab kommendem Jahr klagewillige Mitgliedsbetriebe auch unter dem Gesichtspunkt der Erlangung von Rechtssicherheit unterstützen“, ergänzt der Bauernpräsident.

Mahnung aus der Praxis

„Für uns verschlechtert sich die Lage akut“, sagt Gerhard Förster, Vorstandsvorsitzender der Agrargenossenschaft „Unteres Sächsisches Elbtal" Kreinitz eG und blickt mit großer Skepsis in das kommende Jahr.

„Trotz gesetzlich eingehaltener Nitratwerte im Grundwasser des Wasserversorgers Riesa von derzeit 27,5 Milligramm je Liter, dürfen wir als landwirtschaftlicher Betrieb im roten Gebiet ab Januar 2021 nur 80 % des Bedarfs unserer Pflanzen düngen. Wenn das so kommt, dann rechnen wir als Betrieb mit einem Einkommensverlust in Höhe von 206 € je Hektar gegenüber den Jahren 2015 bis 2019 beziehungsweise 339 € je Hektar gegenüber dem Zeitraum 2013 bis 2017. Ganz abgesehen vom einhergehenden Humusabbau und der Entwertung unseren landwirtschaftlichen Flächen.“

Landesamt widerspricht

Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) und die Staatliche Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft (BfUL) haben das Gutachten geprüft. Ihrer Ansicht nachspiegelt das Gutachten nicht den tatsächlichen Zustand der Messstellen wider und sei aufgrund der gewählten Methodik aus fachlicher Sicht nicht haltbar.

„Der in das Gutachten einbezogene Datenbestand umfasst nicht alle zu den Messstellen verfügbaren Informationen. Unbenommen davon gelten seit 12. August 2020 neue bundesweite Leitlinien für die Ausweisung nitratbelasteter Gebiete, die auch die Anforderungen an Grundwasser-Messstellen beinhalten“, sagt LfULG-Präsident Norbert Eichkorn. Bei der Ausweisung der roten Gebiete werde streng auf die Einhaltung dieser Anforderungen geachtet.

„Wir haben in Sachsen ein breites und verlässliches Grundwasser-Messnetz. Jetzt geht es darum, die zu hohen Nitratgehalte im Grundwasser zu senken. Das schaffen wir nur gemeinsam,“ so Eichkorn weiter. In den roten Gebieten seien die Behörden mit den Landnutzern weiterhin im Dialog und würden mit angewandter Forschung praxisnahe Lösungen an die Hand geben.

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Ergebnisse Mecklenburg-Vorpommern

Auch der Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern sieht sich in seiner Kritik an dem Messstellennetz zur Beurteilung der Wasserqualität im oberflächennächsten wasserwirtschaftlich bedeutsamen Grundwasserleiter bestärkt. Denn laut dem Gutachten von HYDOR Consult GmbH erfüllt mehr als jede zweite Grundwassermessstelle im Land (54 %), an der zwischen 2014 und 2019 erhöhte Nitratwerte im Land festgestellt wurden, nicht die gesetzlichen Anforderungen.

In den vergangenen Wochen hatte das Berliner Unternehmen 103 Grundwassermessstellen des Wasserrahmenrichtlinien-Messnetzes in Mecklenburg-Vorpommern untersucht. „Die Studie zeigt sehr deutlich die Mängel des aktuellen Messstellennetzes in Mecklenburg-Vorpommern auf“, sagt Bauernpräsident Detlef Kurreck. „Sie macht klar: Die Daten auf deren Basis die Bewirtschaftungsauflagen in den so genannten „roten Gebieten“ festgelegt werden, sind nicht valide.“ Der Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern fordert eine fundierte Überarbeitung der Gebietsausweisung.“

Die Analyse belegt, dass 56 der 103 untersuchten Messstellen hydrogeologisch nicht repräsentativ sind. Die Messstellen sind zum Teil nicht tief genug ausgebaut oder ziehen ihre Wasserproben nicht aus dem vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Grundwasserleiter.

Das Gutachten ermittelte außerdem bei 82 Messstellen unter Berücksichtigung der Grundwasserströmung die Ursprungsbereiche des beprobten Grundwassers. Bei 18 % der Messstellen wurde dabei festgestellt, dass die Nitratgehalte nicht nur mit landwirtschaftlicher Nutzung in Zusammenhang gebracht werden können. In acht Fällen wurden sogar konkrete andere Quellen, wie beispielsweise Deponien, identifiziert.

„Wir Landwirte stehen zu unserer Verantwortung für den Gewässerschutz“, unterstreicht Bauernpräsident Detlef Kurreck. Dazu müssten gesicherte, glaubhafte und präzise Daten vorliegen. Gerade vor der großen Bedeutung, die dem Ergebnis jeder einzelnen Messstelle bei der Festlegung der Bewirtschaftungsauflagen in den so genannten „roten Gebieten“ zukomme, müsse deren Aussagekraft absolut unangreifbar sein. Dem Messnetz komme eine Schlüsselfunktion im Rahmen des Gewässerschutzes zu, denn die daraus abgeleiteten Maßnahmen zur landwirtschaftlichen Bewirtschaftung der Flächen sind sehr einschneidend.

Der Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern erwarte deshalb vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, dass bei der Gebietsausweisung im Rahmen der neuen Landesdüngeverordnung, die im Januar 2021 in Kraft treten wird, die in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten möglichen Regelungen ausgeschöpft werden.

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Hintergrundinfo: Rote Gebiete Sachsen

Die Düngeverordnung des Bundes schreibt in §13 für Gebiete, in denen Grundwasserkörper schlechter als in gutem ökologischen Zustand oder gutem ökologischen Potential gemäß Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sind, weitergehende Auflagen zum Grundwasserschutz vor. Diese sogenannten roten Gebiete der Nitrat-Kulisse entsprechen laut WRRL Grundwasserkörpern im schlechteren chemischen Zustand.

Grundlage für die Ausweisung der roten Gebiete in Sachsen sind die ermittelten Nitratwerte aus dem vorhandenen Grundwassermessstellennetz. Ab 1. Januar 2021 verschärfen sich in Gebieten mit erhöhten Nitratwerten im Grundwasser (Schwellenwertüberschreitungen nach Grundwasserverordnung) ab 50 Milligramm je Liter bzw. 37,5 Milligramm je Liter mit steigender Tendenz, d.h. in roten Gebieten, die Vorgaben für die Düngung auf landwirtschaftlichen Flächen deutlich.

Die Aufwandmenge ist beispielsweise auf 80 % des Bedarfes der jeweiligen Kultur zu reduzieren. Als eine Folge davon wird die Nahrungsweizenproduktion in diesen Regionen nicht mehr möglich sein, da die erforderlichen Qualitäten, insbesondere der Eiweißgehalt, nicht mehr erreicht werden. Im Freistaat Sachsen sind davon nach der letzten Binnendifferenzierung aus dem Jahr 2019 reichlich 170.000 von 900.000 ha, also fast jeder fünfte Hektar landwirtschaftlich genutzter Flächen betroffen.

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