Die EU-Mitgliedstaaten verfehlten im Ausschuss die notwendige qualifizierte Mehrheit für die Zulassung von zwei gentechnisch veränderten (GV) Sojasorten. Es handelt sich dabei um die beiden GV-Sojasorten DAS-44406-6 von Dow AgroSciences und um FG72 x A5547-127 von Bayer. Eine qualifizierte Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten gegen die Zulassung würde ausreichen, um das Verfahren zu stoppen, berichtet aiz.info.
Jetzt steht eine erneute Abstimmung in der Berufungsinstanz an. Sollte es auch dort keine qualifizierten Mehrheiten für oder gegen die beiden GV-Sojasorten geben, liegt die Entscheidung bei der EU-Kommission.