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Für zehn Jahre

GVO-Mais- und Sojalinien zur Verwendung genehmigt

Die EU-Kommission hat neue gentechnisch veränderte Mais- und Sojasorten zugelassen. Die EFSA kann sie als Lebens- und Futtermittel erlauben, der Anbau bei uns bleibt aber untersagt.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Europäische Kommission hat insgesamt acht gentechnisch veränderte Mais- und Sojabohnenlinien für die Verwendung als Lebens- und Futtermittel genehmigt.

Laut Angaben der Brüsseler Behörde handelte es sich dabei um fünf gentechnisch veränderte Pflanzen, davon drei Mais- und zwei Sojabohnenlinien, die erstmals zugelassen wurden. Ferner wurde die Autorisierung für drei transgene Maispflanzen erneuert.

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Wie ein Sprecher der Kommission auf Anfrage von AGRA-EUROPE erläuterte, betreffen die Entscheidungen zur Erstzulassung die Maislinien MIR 604, MON 88017, MON 89034 und MON 87427 x MON 89034 x MIR162 x NK603 sowie die Sojalinie SYHT0H2.

Die Kommission stellte in dem Zusammenhang fest, dass sie auf der Grundlage eines „umfassenden Zulassungsverfahrens“ einschließlich einer positiven wissenschaftlichen Bewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die Verwendung der gentechnisch veränderten Organismen (GVO) als Lebens- und Futtermittel erlauben könne.

Gleichzeitig stellte sie klar, dass die Genehmigung nicht den Anbau umfasse. Die jetzt erteilte Zulassung gelte für einen Zeitraum von zehn Jahren. Für die betreffenden Linien hatte es sowohl im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (SCoPAFF) als auch in dessen Berufungsausschuss keine Mehrheit für oder gegen die Zulassung gegeben. Daher lag die endgültige Entscheidung bei der Kommission.

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