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Neonikotinoide

Häusling: Frankreich darf nicht durchkommen mit geplanter Ausnahme

Die Beantragung von Notfallzulassungen für verbotene Neonikotinoide im Zuckerrübenanbau und in Maiskulturen für Frankreichs Landwirte ruft Widerspruch aus Deutschland hervor.

Lesezeit: 2 Minuten

Frankreichs Umweltministerin Barbara Pompili will für die nächste Erntesaison eine Notfallzulassung für Neonikotinoide im französischen Zuckerrüben-Anbau bei der EU-Kommission beantragen. Seit 1. September 2018 sind die bisherigen Genehmigungen für den Einsatz dieser Pflanzenschutzmittel in der EU-Landwirtschaft untersagt.

Auch das Bundeslandwirtschaftsministerium hatte diesen EU-Beschluss der 28 Mitgliedstaaten seinerzeit mitgetragen, um den Rückgang von Insekten und Bestäubern in Flora und Fauna zu bremsen.

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Die bisherigen Substitutionsversuche im Zuckerrübenanbau und Maiskulturen haben keine befriedigenden Ergebnisse erbracht.

Daher will Frankreich trotz EU-Verbot wegen den anhaltenden Dürrenperioden der beiden letzten Jahre diese Neonikotinoide in der Rübebeize wieder zulassen für bis zu drei Jahren.

Auch die französischen Mais-Bauern verlangten jüngst in einer Presseerklärung des Erzeugerverbandes Mais (AGPM) für die Aussaat von Maiskulturen in der kommenden Wachstumsperiode ebenso vom Notfall-Regime weiterer Ausnahmegenehmigungen nach EU-Recht profitieren zu können

Der agrarpolitische Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament, Martin Häusling, forderte die EU-Kommission in einem am Dienstag an Kommissionsvizepräsident Frans Timmermanns, Umweltkommissar Virginijus Sinkevicius und Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides gerichtetes Schreiben auf, Frankreich eine Genemigung zum Einsatz der umstrittenen Neonikotinoide zu versagen.

„Neonikotinoide sind hoch schädlich, ihr Einsatz nicht ohne Grund verboten. Frankreich darf mit seinem Ansinnen, sie jetzt doch wieder per sogenannter „Notfallzulassung“ einzusetzen, nicht durchkommen", sagte Häusling in einer am Dienstag verbreiteten Presseerklärung.

"Ich fordere die Europäische Kommission auf, dass sie jetzt klare Kante zeigt und Frankreich diese ‚Ausnahme‘ nicht durchgehen lässt. Tut die Europäische Kommission das nicht, so macht sie sich unglaubwürdig in Bezug auf die hehren Ziele ihrer Farm to Fork Strategie und der Biodiversitätsstrategie und lässt eine massive Schädigung der Insektenwelt sowie von Vögeln und anderen Tierarten zu", so der grüne EU-Abgeordnete.

Diese Beschleunigung des Artensterbens dürfe die Brüsseler Behörde nicht mittragen. Diese "skandalöse Praxis" einzelner Mitgliedstaaten über sogenannte Notfallzulassungen Neonikotinoide trotz EU-Verbot wieder einzusetzen, müsse umgehend gestoppt werden, so Häusling. Die EU-Kommission ist als Genehmigungsbehörde für die Erteilung von sogenannten Notfallzulassungen nach Artikel 53 der EU-Pesizidgesetzgebung zuständig.

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