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Düngeverordnung

Heinen-Esser erwartet kaum Änderungen für Rote Gebiete in NRW

NRW weist erstmalig Gebiete in Einzugsgebieten von Oberflächengewässern aus, die nachweislich durch Phosphateinträge aus der Landwirtschaft belastet sind.

Lesezeit: 2 Minuten

Die nordrhein-westfälische Landesregierung sieht sich in dem Bundesratsbeschluss zur bundeseinheitlichen Ausweisung von Roten Gebieten bestätigt.

Die vom Bundesrat beschlossene Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung) trage in „weiten Teilen die Handschrift Nordrhein-Westfalens“, erklärte Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser in Düsseldorf.

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Ihren Angaben zufolge übernimmt die AVV weitgehend die Methodik der im März dieses Jahres beschlossenen Landesdüngeverordnung zur Neuausweisung von Roten Gebieten und der Differenzierung nach fachlichen Kriterien.

Die Ministerin geht davon aus, dass es in Nordrhein-Westfalen im Vergleich zu den bereits im März mit der Novelle der Landesdüngeverordnung neu ausgewiesenen Gebieten nur sehr wenig Änderungen geben wird. Die insgesamt betroffene Fläche werde sich allenfalls leicht erhöhen, so Heinen-Esser.

Erstmalig ausgewiesen würden allerdings Gebiete in Einzugsgebieten von Oberflächengewässern, die nachweislich durch Phosphateinträge aus der Landwirtschaft belastet seien. „Dort werden zusätzliche Anforderungen für die Phosphatdüngung zur Minderung dieser Einträge gelten“, kündigte die CDU-Politikerin an.

Neben einer Pflicht zur Analyse eingesetzter Wirtschaftsdünger, die auch in den nitratbelasteten Gebieten gelte, solle es hier eine Pflicht zur regelmäßigen Schulung zur gewässerschutzorientierten Optimierung der Phosphatdüngung geben. Auch strengere Abstandsregeln zu Gewässern seien in der Diskussion.

Vorgaben schnell und verlässlich umsetzen

Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau (BWV), Michael Horper, forderte von der rheinland-pfälzischen Landesregierung eine schnelle und verlässliche Umsetzung der AVV. Die nunmehr in der bundesweiten Verwaltungsvorschrift festgelegten Kriterien für die Messstellen müssten umgehend in die rheinland-pfälzische Praxis überführt werden, heißt es in einem Schreiben des Verbandspräsidenten an den Mainzer Landwirtschaftsminister Dr. Volker Wissing und dessen Kabinettskollegin vom Umweltressort, Ulrike Höfken.

Messstellen, die keine Rückschlüsse über die landwirtschaftliche Verursachung von Nitratwerten zuließen, müssten umgehend aus dem maßgeblichen Messnetz gestrichen werden, so Horper.

Er erinnerte die Minister an die Zusage der Landesregierung, neben der sachgerechten Ausweisung der nitratsensiblen Gebiete auch die Binnendifferenzierung in Rheinland-Pfalz umzusetzen, damit die Maßnahmen verursacherbezogener und gerechter als bisher erfolgen könnten.

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