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Hessen erneuert Vorgaben für Gewässerrandstreifen

In Hessen ist künftig der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln sowie das Pflügen im 4 Meter Bereich des Gewässerrandstreifens untersagt. Ab 2020 will das Land Geld zahlen dafür, dass dieser Gewässerrandstreifen gar nicht bewirtschaftet wird.

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In Hessen ist künftig der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln sowie das Pflügen im 4 Meter Bereich des Gewässerrandstreifens untersagt. Ab 2020 will das Land Geld zahlen dafür, dass dieser Gewässerrandstreifen gar nicht bewirtschaftet wird.

 

„Mit den Änderungen im Wassergesetz sind Gülle und Pflanzenschutzmittel im Gewässerrandstreifen zukünftig verboten“, sagte Umweltministerin Priska Hinz in dieser Woche. Im Hessischen Landtag wurde die Novellierung des Hessischen Wassergesetzes (HWG) beschlossen. „Das neue Wassergesetz stärkt die Funktion des Gewässerrandstreifens. So stellen wir sicher, dass Schadstoffe erst gar nicht in unsere Gewässer gelangen und die Gewässer sich freier entwickeln können“, so Hinz weiter.

 

Künftig werden der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln im 4 Meter Bereich des Gewässerrandstreifens untersagt. Auch darf auf diesen Flächen kein Pflug mehr eingesetzt werden, um den Eintrag von Boden in angrenzende Gewässer zu verringern. Zudem darf im Gewässerrandstreifen keine Ausweisung von Baugebieten mehr vorgenommen werden. Ebenfalls gelten hier strengere Regeln für die Errichtung von baulichen Anlagen.

 

Neben diesen Vorgaben greift der Gesetzentwurf auch das Prinzip der Freiwilligkeit auf. Bei Aufgabe jeglicher landwirtschaftlicher Nutzung von Ackerflächen in einem Bereich von vier Metern entlang eines Fließgewässers soll ab 2022 ein angemessener Geldausgleich bereitgestellt werden. Außerdem wird ein Vorkaufsrecht für Flächen im Gewässerrandstreifen zugunsten der gewässerunterhaltungspflichtigen Kommunen aufgenommen. Dies wird flankiert durch die Bereitstellung finanzieller Förderung des Landes für den Flächenankauf durch die Kommunen.

 

Ergänzend zu den Änderungen im Wassergesetz hat die Landesregierung eine verbesserte Förderung von Renaturierungsmaßnahmen auf den Weg gebracht und die Unterstützung der Kommunen durch Gewässerberater ausgeweitet.

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