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Hessen und Rheinland-Pfalz beschränken Glyphosateinsatz im öffentlichen Raum

Hessen und Rheinland-Pfalz haben den Glyphosateinsatz auf öffentlichen Flächen, also außerhalb von land- und forstwirtschaftlich sowie gärtnerisch genutzten Arealen, unter einen Genehmigungsvorbehalt gestellt.

Lesezeit: 2 Minuten

Hessen und Rheinland-Pfalz haben den Glyphosateinsatz auf öffentlichen Flächen, also außerhalb von land- und forstwirtschaftlich sowie gärtnerisch genutzten Arealen, unter einen Genehmigungsvorbehalt gestellt. Die beiden Bundesländer reagierten damit nach Angaben ihrer Landwirtschaftsministerien auf jüngste Untersuchungsbefunde zu Glyphosat in Muttermilch, die von der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen Ende Juni vorgelegt wurden.


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Durch diese verdichteten sich die Hinweise auf eine gesundheitsschädigende Wirkung von Glyphosat, teilten die Ministerien vergangene Woche mit. Zuvor habe bereits die Weltgesundheitsorganisation (WHO) den Wirkstoff als wahrscheinlich krebserregend eingestuft.


Die rheinland-pfälzische Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken erklärte, die bisherigen Abgabevorschriften für glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel hätten sich nicht bewährt. In der Praxis sei die Überwachbarkeit kaum gegeben. Glyphosat werde gerade im privaten Bereich und auf öffentlichen Flächen oft viel zu sorglos eingesetzt und lande dann in der Kanalisation, so Höfken. Dabei seien Alternativen wie das Abflammen oder Ausreißen von Unkraut leicht umsetzbar.


Auch Höfkens Amtskollegin im hessischen Agrarressort, Priska Hinz, plädierte für die Nutzung alternativer Unkrautbekämpfungsmaßnahmen. Insbesondere in der Beratung müsse darauf sehr deutlich hingewiesen werden. Gleichzeitig betonte Hinz, dass mit dem jetzt erteilten Genehmigungsvorbehalt der Handlungsspielraum auf Landesebene ausgereizt sei. Für weitergehende Einschränkungen oder gar ein komplettes Verbot von Glyphosat seien der Bund oder die EU zuständig.


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