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Hochrangiges Berufungskommittee soll Ende November Entscheidung über Glyphosat erbringen

Nach dem erneuten Scheitern einer Verlängerungsgenehmigung für Glyphosat im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (PAFF) am Donnerstag in Brüssel, soll nun Ende November ein hochrangiges Berufungskommittee auf Staatssekretärs- oder Ministerebene den gordischen Knoten durchtrennen.

Lesezeit: 4 Minuten

Nach dem erneuten Scheitern einer Verlängerungsgenehmigung für Glyphosat im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (PAFF) am Donnerstag in Brüssel, soll nun Ende November ein hochrangiges Berufungskommittee auf Staatssekretärs- oder Ministerebene den gordischen Knoten durchtrennen.



Zum wiederholten Male wurde eine qualifizierte Mehrheit für die von der EU-Kommission vorgeschlagene fünfjährige Verlängerungsfrist verfehlt. Frankreich stimmte gegen den Kommissionsvorschlag und Deutschland enthielt sich erneut.



Obwohl die Hälfte der 28 Mitgliedstaaten, darunter Großbritannien und die Niederlande, für eine fünfjährige Verlängerung votierten und neun Mitgliedstaaten dagegen stimmten, darunter Belgien, Italien und Österreich, führten die fünf Enthaltungen von Bulgarien, Deutschland, Polen, Portugal und Rumänien letztlich zu einem erneuten Patt. Aufgrund der von der Einwohnerzahl abhängigen Stimmgewichtung, werfen die fünf Enthaltungen 31 Prozent der Stimmen in die Waagschale und verhinderten somit diesen Donnerstag zum wiederholten Male eine qualifizierte Mehrheit.


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Das bekannt gewordene Schreiben von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt an den zuständigen EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis, mit dem Angebot über eine dreijährige Verlängerung zu befinden, ist aus Sicht der EU-Kommission im laufenden Verfahren irrelevant. „Denn auch das Berufungskommittee wird in zwei Wochen über den Fünfjahresantrag zu befinden haben“, erklärte eine Kommissionssprecherin im Gespräch mit top agrar nach der heutigen Abstimmung.




Der EU-Kommission und den Mitgliedsländern läuft die Zeit davon


Für eine erneute Abänderung des gestellten Erneuerungsantrages auf Zulassung des Wirkstoffes Glyphosat in der EU bedürfte es eines mindestens zweimonatigen Vorlaufs. Da aber über den von Monsanto gestellten Antrag bis spätestens 15. Dezember eine Entscheidung gefällt werden muss, Pro oder Contra, ist die Option einer weiteren zeitlichen Eingrenzung nicht gegeben, so die EU-Kommission. Auch über die von Italien und Frankreich dezidiert geforderte Einbeziehung einer gleichzeitigen Entscheidung über ein definitives Auslaufen der Wirkstoffgenehmigung wird Ende November nicht zu verhandeln sein



Damit haben sich die Mitgliedstaaten in eine Zwickmühlensituation manövriert. Da der französische Umweltminister Nicolas Hulot im Interview mit der Zeitung "Le Monde" bereits am 20. Oktober angekündigt hatte, aus der Regierung Ausscheiden zu wollen für den Fall, dass Frankreich einer mehr als dreijährigen Glyphosat-Verlängerung zustimmen würde, wird Paris auch im Berufungskommittee nicht für fünf Jahre die Hand heben. Deutschland hingegen kann - gebunden an die Geschäftsordnung der regierenden Großen Koalition – in Brüssel derzeit nicht ins Befürworterlager überwechseln. Ganz abgesehen davon, das dies die Jamaika-Koalition aufs Spiel setzen würde: Es bedarf aber der bevölkerungsreichen Mitgliedsländer Frankreich und Deutschland sowie Polen um den Abstimmungsprozess in Brüssel zu drehen. Also konsequent gegen oder für Glyphosat.


Die EU-Kommission wird zum Rechtsakt gezwungen kommt es nicht zur Einigung


 Die EU- Kommission läuft damit Gefahr, dass nach einem Scheitern auch des Berufungsverfahrens, sie gemäß dem Komitologieverfahren (Abwesenheit von qualifizierter Mehrheit) gesetztlich verpflichtet ist, einen Rechtsakt durchzusetzen. Im Klartext würde die Brüsseler Behörde - gegen den eigenen Willen - die Entscheidung fällen (müssen) basierend auf der wissenschaftlichen Einschätzung der EU-Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) und der EU-Chemikalienagentur (ECHA), die Verwendung des Wirkstoffes Glyphosat weiter zuzulassen. EFSA und ECHA haben übereinstimmend - sekundiert vom Berliner Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) - eine Gefährdung für Gesundheit und Umwelt durch Glyphosat ausgeschlossen.



EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker könnte zwar theoretisch sich dem gesetzlich vorgesehenen Verfahren widersetzen. Dies würde eine Klage von Monsanto vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) nach sich ziehen und die EU mit hoher Wahrscheinlichkeit auf der Verliererbank beim höchsten EU-Gericht in Luxemburg wiederfinden. Der Vorschlag der EU-Kommission vom April dieses Jahres zur Erreichung von qualifizierten Mehrheiten bei strittigen Fragen die Stimmenthaltung abschaffen zu wollen, wird weder von den EU-Mitgliedstaaten noch dem Europäischen Parlament befürwortet.



Egal wie das Votum des Berufungsausschusses oder des Rechtsaktes von der EU-Kommission - im EU-Gesetzblatt veröffentlicht - auch ausfallen wird, jedem einzelnen Mitgliedstaat bleibt es überlassen auf dem eigenen Territorium Glyphosat vollständig zu verbieten. Frankreich und Österreich haben dies bereits auf den Weg gebracht. Die Leidtragenden werden die Landwirte in ganz Europa sein, weil beim Import und Export von landwirtschaftlichen Erzeugnissen damit ein Grundpfeiler der EU ausgehöhlt wird: Der Europäische Binnenmarkt.

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