Düngeverordnung

Horper fordert eine umgehende Aussetzung der roten Gebiete

Das Verwaltungsgericht Trier hat mitgeteilt, dass Landwirte im Falle einer Neuabgrenzung der „Roten Gebiete“ einen Erstattungsanspruch für nicht erforderliche Betriebseinbußen geltend machen können.

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In einem Schreiben an Umweltministerin Ulrike Höfken und Landwirtschaftsminister Dr. Volker Wissing fordert der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau (BWV), Michael Horper, die zuständigen Minister auf, die Landes-Düngeverordnung und insbesondere die aktuelle Gebietskulisse, die zwischen „Roten“ und „Grünen Gebieten“ unterscheidet, auszusetzen.

Hintergrund ist das aktuelle Gesetzgebungsverfahren über die Neugestaltung der Düngeverordnung und die vom Berufsstand und der EU-Kommission geforderte Binnendifferenzierung der genannten Gebietskulisse.

Zurzeit arbeiten das Thünen-Institut in Braunschweig und das Forschungszentrum Jülich intensiv an einer Ausgestaltung der Binnendifferenzierung. Diese Differenzierung wird verursacherorientiert ausgestaltet und damit realitätsnäher sein.

Zwischenzeitlich hat auch das Verwaltungsgericht Trier im Rahmen eines laufenden Rechtsstreits, das der BWV gemeinsam mit einem Landwirt führt, mitgeteilt, dass Landwirte im Falle einer Neuabgrenzung der „Roten Gebiete“ einen Erstattungsanspruch für nicht erforderliche Betriebseinbußen geltend machen könnten. Dies könne durch eine Aussetzung der Gebietsabgrenzung verhindert werden.

Außerdem, so Horper, würde die Umsetzung dieses Vorschlages zu mehr Planungssicherheit für die Betriebe führen und zusätzliche Kosten sowie unnötige, zeitaufwändige gerichtliche Auseinandersetzungen verhindern.

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