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Frankreich

IARC soll Daten für Wiederzulassung von Glyphosat liefern

Die Agentur IARC hatte Glyphosat 2015 als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft. Nun soll die Krebsforschungsagentur im Auftrag mehrerer EU-Länder wissenschaftliche Daten liefern.

Lesezeit: 2 Minuten

Für die Wiederzulassung von Glyphosat auf europäischer Ebene soll auch die Internationale Krebsforschungsagentur (IARC) wissenschaftliche Daten liefern. Das hat die französische Zulassungsbehörde für Pflanzenschutzmittel, das Amt für Gesundheitsschutz in Ernährung, Umwelt und Arbeit (ANSES), mitgeteilt.

Frankreich gehört neben Ungarn, Schweden und den Niederlanden zur Bewertungsgruppe für Glyphosat (AGG), die den Antrag auf Wiederzulassung prüfen und anschließend der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) einen Bewertungsentwurf vorlegen werden.

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Das IARC hatte Glyphosat 2015 als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft; diese Bewertung gilt allerdings als umstritten. Für die Wiederzulassung des Wirkstoffs wird die der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zugehörige Krebsforschungsagentur nach Angaben des ANSES an Zellkulturen mögliche genotoxische Wirkungen nach chronischer Exposition untersuchen. Im Auftrag der Zulassungsbehörde werden zudem weitere Studien durchgeführt, die unter anderem die Gentoxizität im Tierversuch unter die Lupe nehmen. Zuständig dafür ist das Institut Pasteur in Lille. Außerdem sind weitere französische Forschungseinrichtungen eingebunden.

Genehmigung bis Ende 2022

Insgesamt stehen für die Untersuchungen laut ANSES 1,2 Mio Euro zur Verfügung. Ziel sei es, ein möglichst umfassendes wissenschaftliches Gutachten über das Krebspotential von Glyphosat zu erstellen. Die Ergebnisse der Studien würden bei der Wiederzulassung des Herbizidwirkstoffs durch die Europäische Union Berücksichtigung finden. Die Genehmigung für Glyphosat läuft am 15. Dezember 2022 aus. Eine Wiederzulassung muss nach EU-Recht drei Jahre vorher beantragt werden.

Die in der „Glyphosate Renewal Group“ (GRG) organisierten Unternehmen hatten einen Antrag am 12. Dezember 2019 fristgerecht an die AGG, die EU-Kommission und die EFSA übermittelt. Vertreten in der GRG sind unter anderem die belgische Bayer Agriculture bvba, die Nufarm GmbH & Co.KG und die Syngenta Crop Protection AG.

Keine Ende der Zulassung ohne Alternative

Der kleinere Landwirtschaftsverband Coordination Rurale (CR) rief unterdessen in der vergangenen Woche eine Petition ins Leben, um den Schwund an zugelassenen Wirkstoffen im Pflanzenschutz zu stoppen. Der Verband will erreichen, dass Produkte nicht mehr vom Markt genommen werden dürfen, solange keine wirksame und bezahlbare Alternative existiert. Angestrebt wird zudem ein Importverbot für Erzeugnisse, die mit in Frankreich verbotenen Produkten behandelt wurden.

Nach Angaben des CR hat sich die Anzahl der genehmigten Pflanzenschutzmittel in den vergangenen zehn Jahren um mehr als 40 % verringert. Im Jahr 2008 habe es 3 036 Zulassungen gegeben; 2019 seien es nur noch 1 806 gewesen.

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