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IARC soll Daten zur Ungefährlichkeit von Glyphosat zurückgehalten haben

Die Nachrichten-Agentur Reuters hat in einem Sonderbericht aufgedeckt, dass der Vorsitzende des für die Klassifizierung von Glyphosat zuständigen IARC-Komitees, Dr. Aaron Blair, bewusst entscheidende Informationen zurückgehalten hat. Es betrifft eine Studie, nach deren Ergebnis Glyphosat nicht krebserregend sei.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Nachrichten-Agentur Reuters hat in einem Sonderbericht aufgedeckt, dass der Vorsitzende des für die Klassifizierung von Glyphosat zuständigen IARC-Komitees, Dr. Aaron Blair, bewusst entscheidende Informationen zurückgehalten hat. Es betrifft eine Studie, nach deren Ergebnis Glyphosat nicht krebserregend sei, teilt die Pflanzenschutzmittelindustrie in einer Pressemitteilung (www.glyphosat.de) mit.

 

In einer eidesstattlichen Aussage im Rahmen eines laufenden US-Gerichtsverfahrens gegen Monsanto habe Dr. Blair eingeräumt, dass die zurückgehaltenen Studienergebnisse die Bewertung von Glyphosat durch die IARC wesentlich geändert hätte. Die IARC-Klassifizierung von Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend“ hatte bekanntlich einen wesentlichen Einfluss auf die öffentliche Debatte um die Wiederzulassung des Wirkstoffes in der EU. So entschied die EU-Kommission, dass Glyphosat zusätzlich noch von der Europäischen Chemikalienagentur ECHA begutachtet werden sollte. Dies führte letztendlich zu einer weiteren Verzögerung des Zulassungsprozesses um 18 Monate.

 

Die IARC-Klassifizierung ließ auch Zweifel an der wissenschaftlichen Expertise von Zulassungsbehörden weltweit aufkommen, die Glyphosat übereinstimmend als nicht-krebserregend eingestuft hatten.

 

Die Aussagen von Dr. Blair werfen laut den Hersteller nun ernsthafte Fragen zur Transparenz, Glaubwürdigkeit und zum wissenschaftlichen Bewertungsprozess der IARC auf, da sie das Ergebnis der IARC-Klassifizierung in Frage stellen. Vor diesem Hintergrund werde verständlich, warum sich die Bewertung des IARC von den Gutachten der Europäischen Chemikalienbehörde ECHA und der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) unterscheidet. Vorbehalte gegenüber den wissenschaftlichen Gutachten von ECHA und EFSA sollten damit endgültig ausgeräumt sein. Alle jetzt vorliegenden wissenschaftlichen Fakten sprechen für eine umgehende Wiederzulassung des Wirkstoffs für weitere 15 Jahre.


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