Seit Inkrafttreten des neuen Pflanzenschutzgesetzes am 14. Februar 2012 ist in Deutschland eine Verringerung des illegalen Handels und der illegalen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu verzeichnen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion hervor. Zwar könne eine abschließende Aussage zur Wirkung der Maßnahmen einschließlich der neuen Strafvorschriften noch nicht getroffen werden; die Regierung vermutet jedoch eine abschreckende Wirkung.
Das neue Pflanzenschutzgesetz beinhaltet unter anderem verschärfte Sanktionen gegen den Missbrauch von Genehmigungen für den Parallelhandel und Strafvorschriften zum Handel von illegalen Pflanzenschutzmitteln.
Insgesamt wurden laut Regierungsangaben in den Jahren 2008 bis 2012 im Rahmen des Pflanzenschutz-Kontrollprogramms des Bundes und der Länder 165 Pflanzenschutzmittel von 858 untersuchten Proben aus dem Großhandel, Einzelhandel und von Erzeugern aufgrund von Verunreinigungen oder fehlerhafter Wirk- und Beistoffgehalte aus dem Verkehr gezogen. Zudem hat es aufgrund von Ländermeldungen sowie Hinweisen von Marktteilnehmern an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) 131 Anhörungen zum Widerruf von Genehmigungen für den Parallelhandel und Widerruf einer Zulassung gegeben. Insgesamt sind 31 Genehmigungen für den Parallelhandel widerrufen worden.
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, wurden zwischen 2008 und 2012 beispielsweise in Baden-Württemberg mehrere Fälle von nicht rechtmäßigem Handel mit Pflanzenschutzmitteln registriert. Sie bezogen sich unter anderem auf 113 t Glyphosat, 17,7 t Clethodim und 2,5 t Clopyralid. In Bayern hat es drei Fälle mit insgesamt 34 105 l illegaler Pflanzenschutzmittel gegeben, in Hamburg zahlreiche Verdachtsfälle der Einfuhr illegaler Pflanzenschutzmittel in die EU. In Nordrhein-Westfalen sind 73 Fälle mit Mengen von unter 1 kg bis 17 t, in Rheinland-Pfalz 2009 ein Fall des Handels mit einer Menge von 15 200 l eines illegalen Pflanzenschutzmittels bekannt geworden. (AgE)