Der Handel mit illegalen Pflanzenschutzmitteln ist nach Einschätzung von Europol einer der am schnellsten wachsenden Bereiche der organisierten Kriminalität in der Europäischen Union. Gefälschte oder nicht genehmigte Mittel können ein Risiko für die Gesundheit und die Umwelt darstellen und verursachen zudem große wirtschaftliche Schäden, warnt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).
Nach Schätzungen des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) waren im Jahr 2017 rund 14 Prozent der in der EU gehandelten Pflanzenschutzmittel gefälscht – dies entspricht einem Marktvolumen von rund 1,3 Milliarden Euro. Der weltweite Anteil illegaler Mittel am Gesamtmarkt für Pflanzenschutzmittel wird auf jährlich über sechs Milliarden Euro geschätzt.
„Wir haben es hier mit einer Form der organisierten Kriminalität zu tun, die globale Lieferketten entwickelt hat und weltweit agiert“, umriss BVL-Präsident Dr. Helmut Tschiersky auf einer Tagung in Braunschweig vor rund 80 Experten aus 15 Staaten die Dimension des Problems. Statt geprüfter und von den Behörden zugelassener Substanzen, die in der vorgesehenen Anwendung sicher seien, würden gefälschte Produkte mit unbekannten Chemikalienmixturen in den Umlauf gebracht. „Niemand weiß, was darin enthalten ist, niemand hat sie getestet“, so Tschiersky.
Um diesen illegalen Handel entschieden zu bekämpfen, seien ein umfassender Ansatz und interdisziplinäre, internationale Kooperationen gefordert. Immer mehr Pflanzenschutzmittel würden im Internet gehandelt, was die Kontrolle aufgrund mangelnder Proben erschwere. Tschiersky kündigte deshalb an, das BVL werde seine Expertise bei der Überwachung des Internethandels mit Lebensmitteln in Zukunft auf den Handel mit Pflanzenschutzmitteln ausweiten.
Für ein entsprechendes Projekt soll in naher Zukunft eine Vereinbarung mit den Bundesländern abgeschlossen werden. Friedel Cramer, Referatsleiter für Pflanzenschutz im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, begrüßte dieses Vorhaben und sagte hierfür die Unterstützung des Bundesministeriums zu.
Marktkontrolle findet statt
Im Rahmen einer Marktkontrolle suchen die Pflanzenschutzdienste der Bundesländer aktiv nach illegalen Pflanzenschutzmitteln und verhängen Ordnungsmaßnahmen, zum Beispiel Bußgelder. Seit dem Jahr 2004 hat das BVL in Folge des Missbrauchs 47 Genehmigungen für den Parallelhandel widerrufen. Dennoch bereitet gerade die Sanktionierung des illegalen Handels Probleme. Durch die Kontrollbehörden aufgedeckte Fälle würden zumeist strafrechtlich durch die Staatsanwaltschaften nicht weiter verfolgt, berichtete Dr. Nils Kurlemann, Leiter der Task Force Pflanzenschutz. Hier müsse sich in Zukunft etwas ändern, lautete eine Forderung.
Hoffnungen setzten die Fachleute in die neue EU-Kontrollverordnung 2017/625, die bis Ende 2019 umgesetzt werden muss. Diese sieht erstmals klare Regelungen für die Kontrolle des Handels und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln vor. In vielen EU-Staaten wie Deutschland gibt es auch bislang schon derartige Kontrollen. Diese werden nun EU-weit harmonisiert.