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Beratungen

Insektenschutzgesetz droht ohne Anpassung durchgewunken zu werden

Die Bauern sind in großer Sorge, dass die Bundesregierung das Insektenschutzgesetz ohne Berücksichtigung der Einwände aus der Praxis durchzieht. Auch der baden-württembergische Weg ist in Gefahr.

Lesezeit: 3 Minuten

Bereits im Herbst 2019 hat die Bundesregierung ein „Aktionsprogramm zum Insektenschutz“ beschlossen. Darin wurde auch ein Insektenschutz-Gesetz angekündigt, das verbindliche Vorgaben für den Insektenschutz schaffen soll.

In Kürze werden auf politischer Ebene weitere Beratungen zum Aktionsprogramm sowie dem Insektenschutz-Gesetz erwartet. Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) und der Landesbauernverband Baden Württemberg (LBV) befürchten, dass das Gesetz ohne substantielle Änderungen angenommen werden könnte und somit seinen Zweck verfehlt.

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WLV-Präsident Hubertus Beringmeier betont daher, dass der Schutz von Insekten und die Förderung der Biodiversität von den Landwirten maßgeblich mitgetragen würden. Der Schutz der Biodiversität sei doch die Grundlage für das Wirtschaften auf den Höfen. „Folglich lehnen wir nicht die Zielsetzung zum Insektenschutzgesetz ab, sondern vielmehr die darin vorgesehenen ordnungsrechtlichen Maßnahmen“, erklärte der Landwirt am Montag.

Er mahnt, dass die durch das Gesetz beabsichtigten Verbote und das generelle Unterschutzstellen von Naturschutzflächen dem Ziel, etwas für die Insekten zu tun, sogar entgegen stünden. „Wir fordern stattdessen von der Politik kooperative Ansätze, denn Insektenschutz funktioniert nur mit uns Landwirten. Kooperation bedeutet für mich auch, alle Verursacher in die Pflicht zu nehmen. Insektenschutz muss gesamtgesellschaftlich diskutiert werden, um langfristige und erfolgreiche Lösungsansätze zu garantieren“, so Beringmeier.

Stimmen aus Schleswig-Holstein

Rukwied sieht baden-württembergischen Weg gefährdet

Besorgt zeigt sich auch LBV-Präsident Joachim Rukwied. Er sieht u.a. die erst im Juli 2020 beschlossenen Änderungen im Naturschutzgesetz und dem Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz in Gefahr.

Die Bauern hätten sich an dem Prozess beteiligt und die Landwirtschaft stehe weiterhin zu den Maßnahmen für mehr Artenschutz. Die Bundesregierung dürfe nun aber mit ihrem geplanten Insektenschutzgesetz den baden-württembergischen Weg nicht gefährden, sondern müsse die Kooperation zwischen Naturschutz und Landwirtschaft anstreben, so Rukwied.

Der Landwirt erinnert daran, dass das Artenschutzpaket der Landesregierung für die baden-württembergische Landwirtschaft einen gewaltigen Kraftakt bedeute. Die Sorgen der Bauernfamilien seien auch heute noch groß, da die Vorgaben sehr hoch sind. „Würde jetzt das geplante Aktionsprogramm Insektenschutz der Bundesregierung eins zu eins umgesetzt, wäre das ein Schlag ins Gesicht für den kooperativen Weg Baden-Württembergs.“ Das geplante Bundesgesetz basiert seiner Einschätzung nach hauptsächlich auf Auflagen und Verboten, welche die Förderfähigkeit massiv einschränken würde.

„Kooperation statt Verbote hat oberste Priorität. Der kooperative Naturschutz ist dafür ein geeigneter Weg, der Anreize für unsere Betriebe in Feld und Flur schafft“, sagt Rukwied. Es sei zwingend notwendig, dass die Landwirte finanzielle Planungssicherheit haben, um diese Leistungen für die Gesellschaft weiter erbringen zu können.

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