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Insektenschutzgesetz: Klöckner drängt auf Folgenabschätzung

Landwirtschaftsministerin Klöckner macht eine wissenschaftliche Folgenabschätzung zur Bedingung für das Insektenschutzgesetz. Wann sie ihre Regelungsentwürfe zum Pflanzenschutz vorlegt, bleibt offen.

Lesezeit: 3 Minuten

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) verlangt eine wissenschaftliche Folgenabschätzung für die Umsetzung des Insektenschutzgesetzes. „Für die Landwirtschaft können wir erst in die Umsetzung gehen, wenn klare Definitionen und Folgeabschätzungen seitens des BMU vorliegen“, sagte eine Sprecherin des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) gegenüber top agrar. Die Gesetzentwürfe zum Insektenschutz aus dem BMU lägen dem BMEL seit Freitagnachmittag vor und würden derzeit noch geprüft, so die Sprecherin weiter.

Dabei geht es dem BMEL insbesondere um die neue Gebietsdefinition von geschützten Biotopen, die das Bundesumweltministerium (BMU) im Bundesnaturschutzgesetz auf artenreiches Grünland und Streuobstwiesen ausweiten will. In einem Brief an Umweltministerin Svenja Schulze (SPD), der top agrar vorliegt, drängt Klöckner darauf, dass das BMU ihr eine Flächenabschätzung und wissenschaftliche Folgenabschätzung vorlegen solle. „Erst mit Vorlage der angedachten Gebietsdefinition zu den genannten Biotopen kann diese für die Landwirtschaft erfolgen“, schreibt Klöckner an Schulze.

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BMEL sieht konventionelle und Ökobauern hinter sich

Klöckner bestätigt, dass sie Handlungsbedarf beim Insektenschutz sieht, fordert aber „ein Vorgehen mit Augenmaß“. Als Argument nutzt sie dafür die Ernährungssicherung in Deutschland und der EU. „Bei Obst und Gemüse etwa liegen wir bei unter 40 Prozent Selbstversorgungsgrad. Wir müssen hier darauf achten, dass wir nicht noch mehr importieren – mit entsprechenden Auswirkungen auf den CO2-Fußabdruck“, heißt es im BMEL. Die Folgenabschätzung würde sowohl von den konventionellen als auch von den Öko-Obstbauern erwartet, so die Sprecherin.

Zusätzlich bringt Klöckner ins Spiel, dass noch geprüft werden müsse, inwiefern mögliche Maßnahmen in bereits bestehende Regelungen der Länder eingreifen. Dies sei ein zentrales Anliegen der Ländervertreter und vieler Verbände beim Runden Tisch Insektenschutz speziell zum Thema Landwirtschaft am 3. März gewesen.

Pflanzenschutz-Vorgaben noch in der Abstimmung

Das BMEL ließ zunächst offen, wann es seine Entwürfe zum Insektenschutzgesetz präsentieren wird. In der Arbeitsaufteilung mit dem BMU ist das BMEL für die Änderungen in der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung zuständig. Eine Sprecherin sagte, man sei dazu in der Abstimmung, man wolle "das zu einem guten Schluss bringen".

Das BMU hat seine Teile für das geplante Insektenschutzgesetz fertig und diese in die erste Runde der Abstimmung zwischen den Bundesministerien gegeben (top agrar berichtete). Darin schreibt es für die Landwirtschaft Gewässerabstände für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln von zehn Metern und bei Begrünung von fünf Metern vor. Außerdem präsentierte es Verschärfungen im Bundesnaturschutzgesetz für artenreiches Grünland und Streuobstwiesen sowie Vorgaben und Verbote für die Eindämmung der Lichtverschmutzung.

BMU zieht Tempo an

Ende August will das BMU alle fertigen Entwürfe für das Insektenschutz veröffentlichen. Im September soll die Verbände- und Länder-Anhörung dazu stattfinden. Für Oktober strebt das BMU die Verabschiedung des Insektenschutzgesetzes im Bundeskabinett an. Sollten sich die Bundesministerien bis dahin einigen können, folgen danach die Beratungen über das Insektenschutzgesetz im Bundestag.

Der Deutsche Bauernverband bemängelt bei den BMU-Vorlagen eine zu große Einmischung in die landwirtschaftliche Praxis. Die Umweltverbände betonten nun zum Insektenschutzgesetz vor allem ihre Forderung nach schärferen Pflanzenschutz Vorgaben aus dem BMEL.

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