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Insektenschutzgesetz: „Regelungen im Übermaß“

Der Bauernverband bemängelt beim Insektenschutzgesetz eine zu große Einmischung in die landwirtschaftliche Praxis. Umweltverbände hingegen fordern mehr.

Lesezeit: 4 Minuten

Der Entwurf für ein Insektenschutzgesetz vom Bundesumweltministerium (BMU) bringt die großen Interessensunterschiede zwischen Landwirtschaft und Umweltschutz wieder ans Licht. Für „unausgewogen“ hält der Deutsche Bauernverband (DBV) die Änderungen, die das Umweltressort in den neuen Entwurf für das Naturschutzgesetz und das Wasserhaushaltsgesetz niedergeschrieben hat. „Die nicht-landwirtschaftlichen Einflussfaktoren werden nicht ernsthaft angegangen, der Teil Landwirtschaft enthält Regelungen im Übermaß“, sagte der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Bernhard Krüsken, gegenüber top agrar.

DBV warnt vor Bodenschutzregeln im Naturschutzgesetz

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Überhaupt nicht einverstanden ist der DBV damit, dass das BMU den Bodenschutz neu ins Naturschutzgesetz mit aufnimmt. „Der Schutz landwirtschaftlicher Böden ist Angelegenheit der Landwirtschaft, der hat im Bundesnaturschutzgesetz nichts verloren“, sagte Krüsken.

Auch die geplante Ausweitung des Biotopschutzes auf artenreiches Grünland und Streuobstwiesen würde in die Landwirtschaft „stark eingreifen“ und wäre ein "ein Anreiz, solche Biotope gar nicht erst entstehen zu lassen", so Krüsken. Zudem mache die gesetztliche Unterschutzstellung eine Förderung dieser Flächen unmöglich.

Bei den Gewässerrandstreifen sei im Entwurf nicht klar geregelt, welche Gewässer einbezogen werden. „So kann daraus ein faktisches Ackerbauverbot für viele Flächen werden, auf denen Pflanzenschutz nicht mehr möglich sein wird“, sagte Krüsken.

Warten auf die Pflanzenschutz Regelung aus dem BMEL

Die im Agrarpaket von 2019 angekündigten Einschränkungen für den Pflanzenschutz, die in das Insektenschutzgesetz sollen, liegen noch nicht vor. Sie sind Aufgabe des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL). Krüsken erwartet, dass das BMEL dort für die Landwirtschaft etwas herausholt. Er gehe davon aus, dass das BMEL nun die Vorgaben für den Pflanzenschutz vorschlage, so Krüsken im Gespräch mit top agrar.

Dem DBV stößt außerdem auf, dass dem Flächenverbrauch in den Gesetzentwürfen zu wenig Raum gegeben wird „Zum Flächenfraß passiert mit diesem Bundesnaturschutzgesetz nichts, dabei sollte das Bundesumweltministerium vor allem hier endlich gegensteuern“, sagte Krüsken. Der Schutz vor Versiegelung sei in dem Gesetzentwurf nur erwähnt und nicht konkret umgesetzt.

Umweltverbände drängen auf das Glyphosat-Verbot

Die Umweltverbände hingegen loben, dass das BMU beim Insektenschutzgesetz nun vorlegt. „Umweltministerien Schulz hat ihre Hausaufgaben gemacht und einige wichtige Maßnahmen zum Schutz von Insekten in Schutzgebieten und an Gewässerrändern vorgeschlagen“, sagte der Greenpeace-Agrarexperte Martin Hofstetter. Vom Landwirtschaftsministerium fordert er, dass es nachlegt. „Landwirtschaftsministerin Klöckner muss endlich die von der Bundesregierung beschlossenen Vorgaben des Aktionsprogramms Insektenschutz umsetzen“, so Hofstetter weiter.

Ähnlich äußerten sich die anderen Naturschutzverbände. Für den WWF sind ein Glyphosat-Ausstieg und die Reduzierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln „wichtiges Kernstück des Insektenschutzes“. Die entsprechenden Anpassungen in der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung müssten zügig erfolgen und die Ackerbaustrategie müsse entsprechende Maßnahmen enthalten, forderte Dr. Rolf Sommer vom WWF Deutschland.

Die BMU-Vorlage sei "ein wichtiger Schritt zum Schutz der Insektenpopulationen, jedoch mit erheblichem Nachbesserungsbedarf“, sagte der Vorstand des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Olaf Bandt. Aus seiner Sicht verpasst der Agrarbereich den Zeitpunkt, gemeinsam mit der Umweltseite eine vorsorgende Politik zu betreiben.

Knapper Zeitplan bis zur Bundestagswahl

Das BMU hat seine Teile für das geplante Insektenschutzgesetz fertig und diese in die erste Runde der Abstimmung zwischen den Bundesministerien gegeben (top agrar berichtete). Darin schreibt es für die Landwirtschaft Gewässerabstände für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Verschärfungen im Bundesnaturschutzgesetz für artenreiches Grünland und Streuobstwiesen sowie Vorgaben für die Eindämmung der Lichtverschmutzung fest. Für Oktober strebt das BMU die Verabschiedung des Insektenschutzgesetzes im Bundeskabinett an. Sollten sich die Bundesministerien darauf einigen, folgen danach die Beratungen über das Insektenschutzgesetz im Bundestag. Soll das Insektenschutzgesetz noch in dieser Wahlperiode in Kraft treten, müssten sich die Abgeordneten im Bundestag damit beeilen. Denn mit dem Jahresanfang wird der Wahlkampf für die nächste Bundestagswahl im Herbst 2021 beginnen.

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