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Insektenschutzgesetz soll bis Ende 2020 stehen

Die Bundesregierung will bis Ende 2020 das Insektenschutzgesetz durchbringen. Landwirtschaftsministerin Klöckner will dabei für die Landwirtschaft „die Verhältnismäßigkeit“ wahren.

Lesezeit: 4 Minuten

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner und Bundesumweltministerin Svenja Schulze wollen bis Ende des Jahres das Insektenschutzgesetz verabschieden. Das verdeutlichten beide nach einem Gespräch mit Vertretern von Landwirtschaft und Ländern über die speziellen Belange der Landwirtschaft in dem Gesetz am Dienstag in Berlin. „Das Insektenschutzgesetz soll noch in diesem Jahr das parlamentarische Verfahren durchlaufen“, sagte Schulze. Aktuell arbeiteten die Ministerien an der Vorlage des Referentenentwurfs.

Das Insektenschutzgesetz soll das von der Bundesregierung im September 2019 beschlossene Aktionsprogramm Insektenschutz umsetzen. Darin enthalten wäre auch ein Glyphosatverbot ab 2023 und eine Minderungsstrategie für die Landwirtschaft, die den Glyphosat Einsatz davor um bis zu 75% einschränken soll.

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Klöckner will Verhältnismäßigkeit und Fördermöglichkeiten wahren

Konkrete Änderungen oder Weiterentwicklungen der Vorhaben aus dem Aktionsplan Insektenschutz gibt es noch nicht. „Wir sind noch im Arbeitsprozess“, sagte Landwirtschaftsministerin Klöckner nach dem Gespräch. Die Vertreter der Landwirtschaft und der Länder hätten noch einmal ihre wichtigsten Punkte und Bedenken vorgebracht. „Es ist wichtig, dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt“, sagte Klöckner. Außerdem dürften die Maßnahmen nicht die Fördermöglichkeiten für den Insektenschutz von Landwirten „ersticken“, so Klöckner weiter.

Ausnahmen für Streuobstwiesen möglich

Konkret sprach Klöckner das Beispiel Streuobstwiesen an. Im Aktionsprogramm Insektenschutz hatte die Bundesregierung vereinbart, diese unter den gesetzlichen Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes stellen zu wollen. Nun sprach Klöckner davon, dass die Regelungen so ausgestaltet werden müssten, dass Streuobstwiesen nicht brachliegen gelassen würden. „Das wäre fatal“, sagte sie. Auch sei sie mit Umweltministerin Schulze einig, dass es trotzdem möglich bleiben müsse, Schädlinge, die die gesamte Ernte vernichten, wie etwa die Kirschessigfliege bei Obst, mit Pflanzenschutzmitteln zu bekämpfen.

Öffnungsklauseln für Länder im Gespräch

Offen zeigte sich Klöckner auch für Länderöffnungsklauseln von den Regeln. Mit Blick auf das geplante Glyphosat Verbot deutete Klöckner an, dass auch hier noch Verhandlungsspielraum bestehe. Zielkonflikte in Hanglagen und beim Erosionsschutz seien beim geplanten Glyphosat Verbot noch nicht gelöst, sagte sie.

Schulze sichert Interesse für Fördermöglichkeiten zu

Umweltministerin Schulze hob nach dem Treffen heraus, dass sie froh sei, dass sich zumindest alle einig seien, dass etwas für den Insektenschutz getan werden müsse. Die im Herbst versprochenen Fördergelder von bis zu 85 Mio. € für den Insektenschutz seien bereits jetzt schon einsetzbar, sagte Schulze. Ebenso sicherte Schulze zu, dass es ihr Anliegen sei, Wege zu finden, wie Landwirte etwa auch bei den geplanten Pflanzenschutzverboten in Schutzgebieten für alternative Maßnahmen gefördert werden könnten. Auch Schulze verdeutlichte, dass der Diskussionsprozess zum Insektenschutzgesetz weiter anhalte. Für Mai kündigte sie einen weiteren Runden Tisch mit allen Beteiligten an.

Anfang September 2019 hatte die Bundesregierung im Rahmen des Agrarpakets auch das Aktionsprogramm Insektenschutz beschlossen. Darin waren für die Landwirtschaft folgende Punkte enthalten:

  1. Ein nationales Verbot für die Anwendung von Glyphosat zum Ende der aktuell gültigen EU-Zulassung bis spätestens 31.12.2023.



  2. Davor eine Minderungsstrategie für Glyphosatmit Verboten und Teilverboten für den Einsatz bei der Stoppel-, Vorsaat- und Vorerntebehandlung, auf Grünland, im Wald, in Weihnachtsbaumkulturen, auf Gleisanlagen, in privaten Gärten und auf öffentlichen Parkflächen. Damit soll der Glyphosateinsatz um 75% vermindert werden.



  3. Einen Mindestabstand zu Gewässern von 10 Metern bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.



  4. Einen Abstand von 5 Metern, wenn die Abstandsfläche dauerhaft begrünt ist.



  5. Ab 2021 soll die Anwendung von Herbiziden und biodiversitätsschädigenden Insektiziden in Schutzgebieten verboten werden. Zu diesen Gebieten gehören u.a. FFH-Gebiete, Naturschutzgebiete, Nationalparks, Natinale Naturmonumente, Naturdenkmäler, §30-Biotope und Vogelschutzgebiete mit Bedeutung für den Insektenschutz.



  6. Artenreiches Grünland, Streuobstwiesen und Trockenmauern sollen als Biotop unter den gesetzlichen Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes aufgenommen werden und ebenfalls mit Einschränkungen für den Pflanzenschutz belegt werden.



  7. Die vom BMU geforderten festen 10% Ausgleichsflächen für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln kommen nicht. Dafür soll von Landwirten bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln eine Kompensation für die Biodiversität aus einem Katalog an Maßnahmen verlangt werden.

Für den Deutschen Bauernverband (DBV) schätzte Generalsekretär Bernhard Krüsken den Verhandlungsstand in folgendem Video ein:

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