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Insektenschutzpakt: Einigung zum Erschwernisausgleich Pflanzenschutz

Jetzt stehen die Summen für den Erschwernisausgleich Pflanzenschutz fest: 382 €/ha für Acker und 1.527 €/ha für Dauerkulturen.

Lesezeit: 2 Minuten

Bund und Länder haben sich auf Einzelheiten für den Erschwernisausgleich Pflanzenschutz verständigt. Die Kompensation für Pflanzenschutzauflagen in bestimmten Schutzgebieten beträgt gemäß der Einigung für Ackerflächen 382 €/ha und für Dauerkulturen 1.527 €/ha.

Noch im Februar soll der zuständige Planungsausschuss (PLANAK) die Aufnahme des neuen Fördergrundsatzes in den Rahmenplan 2022 bis 2025 der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) im Umlaufverfahren beschließen. Für die Maßnahme stellt der Bund 65 Mio. € im Jahr zur Verfügung. Wie in der GAK üblich erstattet der Bund den Ländern 60 % der von ihnen geleisteten Ausgaben.

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Mit dem im Rahmen des Insektenschutzpaktes vereinbarten Erschwernisausgleichs Pflanzenschutz sollen wirtschaftliche Nachteile ausgeglichen werden, die landwirtschaftlichen Betrieben durch Beschränkungen der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln innerhalb von Natura 2000-Gebieten entstehen. Dabei geht es insbesondere um Naturschutzgebiete, Nationalparke und gesetzlich geschützte Biotope. In diesen Gebieten ist mit der im September vergangenen Jahres in Kraft getretenen Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung die Anwendung von Herbiziden grundsätzlich verboten. Untersagt sind auch bienen- und bestäubergefährliche Insektizide.

„Weniger Pestizide sind einer der wichtigsten Hebel, um den Rückgang der Artenvielfalt zu stoppen – gerade in den besonders schutzwürdigen FFH-Gebieten“, erklärte ein Sprecher des Bundeslandwirtschaftsministeriums gegenüber AGRA-EUROPE. Der neue Fördergrundsatz solle Landwirtinnen und Landwirten, die dort Flächen bewirtschaften, den höheren Aufwand und die oft geringeren Erträge finanziell ausgleichen.

Allerdings muss der der neue Fördergrundsatz der Europäischen Kommission zur Notifizierung vorgelegt werden. Das Verfahren soll eingeleitet werden, sobald der PLANAK-Beschluss vorliegt. Die zuständige Brüsseler Generaldirektion Wettbewerb hat dann zwei Monate Zeit zur Prüfung. Obwohl man auf deutscher Seite nicht mit Problemen rechnet, wird es grünes Licht aus Brüssel damit nicht vor Ende April geben. Dann liegt es an den Bundesländern, wie schnell sie die neue Fördermaßnahme anbieten. Die Zeit könnte knapp werden. Eine Übertragung von nicht ausgeschöpften Mittel auf das nächste Jahr ist bislang nicht zulässig.

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