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Zwei Insektizide auf Verbotsliste gesetzt

Die neue EU-Gesundheitskommissarin Kyriakides macht Ernst: Am Freitag erließ sie das Verbot der beiden Insektizide Chlorpyrifos und Chlorpyrifos-Methyl.

Lesezeit: 2 Minuten

Die EU-Kommission hat am Freitag die beiden Insektizide Chlorpyrifos und Chlorpyrifos-Methyl auf die Verbotsliste gesetzt und einer Verlängerung der Substanzen für die Anwendung in der europäischen Landwirtschaft untersagt.

Das Insektizid Chlorpyrifos wurde vom US-Hersteller Dow Chemical Mitte der 60er Jahre eingeführt wurde. Es zählt bis heute zu den am häufigsten eingesetzten landwirtschaftlichen Pestiziden in den Vereinigten Staaten. In Deutschland wurde Chlorpyrifos unter Namen wie Schwabex, Hyganex, Insektenil, Microsol, Killgerm und Ketolac vertrieben. Das Pestizid schädigt nach Analyse der EU-Lebensmittelsicherheitsbehörde (Efsa) das Großhirn Ungeborener und kann zu Erbschäden führen.

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In Deutschland ist das Mittel bereits seit 2009 verboten, gelangt aber weiter über Lebensmittel-Importe (insbesondere aus Mittelmeerländern sowie Nord- und Südamerika) weiter auf den europäischen Markt.

Die Brüsseler Behörde folgt mit dem jetzt verfügten Verbot der Einschätzung der EU-Lebensmittelsicherheitsbehörde (Efsa), die im April 2019 die Substanzen für den Menschen als gesundheitsschädlich und erbgutverändernd eingestuft hatte. Dem Efsa-Votum war der Ständige Ausschuss für Pflanzen, Tiergesundheit und Tierfutter (PAFF) in einem Mehrheitsvotum der EU-Mitgliedstaaten am 6. Dezember des vergangenen Jahres gefolgt.

„Die EU-Bürger vor den Gefahren chemischer Substanzen zu schützen ist eine Priorität meines Mandats und Auftrag des europäischen Green Deals“, erklärte die EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides am Freitag in Brüssel. „Die EU-Kommission wird nicht zögern, alle Pestizide, die eine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen zu verbieten“, kündigte die promovierte Medizinerin Kyriakides an.

Gleichzeitig forderte die EU-Gesundheitskommissarin die EU-Staaten auf, die beiden Substanzen unverzüglich vom Markt zu nehmen. Die EU-Mitgliedstaaten sind gehalten, die Insektizide innerhalb eines Monats im nationalen Rahmen vom Markt zu nehmen.

Chlorpyrifos-Methyl wurde bisher bei Getreidepflanzungen angewandt sowie in Getreidespeichern und leeren Lagerhäusern benutzt.

Für die Lagerung und den Verbrauch dieser Insektizide können die Mitgliedstaaten in begründeten Fällen Ausnahmegenehmigungen für einen Zeitraum bis zu drei Monaten einräumen, teilte die Brüsseler Behörde mit.

In Deutschland ist Chlorpyrifos seit 2009 verboten. Vor allem in mediterranen EU-Staaten findet es noch gegen schädlichen Insektenbefall beim Zitrusfrüchteanbau weite Verbreitung.

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